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Clemens August von Droste zu Hülshoff

* 02.02.1793 in Coesfeld
† 13.08.1832 in Wiesbaden

Clemens August von Droste zu Hülshoff wurde am 02.02.1793 in Coesfeld geboren. Er war der Erstgeborene des Komponisten Maximilian Friedrich von Droste zu Hülshoff (1764-1840) und seiner Ehefrau Bernardine Engelen (1769-1827). Sein jüngerer Bruder Joseph war Augenarzt. Er war auch Vetter der Schriftstellerin Annette zu Droste-Hülshoff, mit der er sehr eng verbunden war.

Ab Herbst 1804 besuchte Clemens August von Droste zu Hülshoff das Gymnasium Paulinum in Münster und begann ab dem Jahre 1809 an der Universität Münster Philosophie, Theologie und Rechtswissenschaften zu studieren. Er traf in jenen Jahren mit Georg Hermes zusammen dessen Lehre von Hermesianismus später verboten werden sollte. Zwischen beiden entwickelte sich ein lebenslanges freundschaftliches Verhältnis zwischen Lehrer und Schüler. Der junge Droste zu Hülshoff galt auch als begnadeter Klavierspieler Münsters.

Zunächst fand Droste zu Hülshoff ab 1815 eine Anstellung als Lehrer am Gymnasium Paulinum in Münster. Bereits im Jahre 1817 vermittelte ihn Ferdinand August von Spiegel ein Stipendium um seine philosophischen und juristischen Studien in Berlin fortzusetzen. Bei Boeckh (1765-1867) und Friedrich August Wolf (1759-1824) erhielt der Lehrer aus Münster eine philosophische Ausbildung. Hegel (1770-1831) führte ihn in das Naturrecht ein während er durch die Juristen Hasse (1779-1830) ins deutsche und von Savigny (1779-1861) ins römisches Recht eingeführt wurde. Bei Professor Neander (1789-1850) wurde er mit Kirchenrecht vertraut. Er entschied sich für eine juristische Ausbildung und nahm ehe er im Jahre 1820 nach Göttingen ging. Dort waren Karl Friedrich Eichhorn (1781-1854) und Gustav Hugo (1764-1844) seine Professoren und am 22.09.1820 schloss er seine Studien mit einer Promotion ab. Nun schloss sich, im Auftrage des preußischen Kultusministeriums begann er ein elfmonatiges Studium der kirchlichen Verhältnisse in Wien und ging anschließend für mehrere Monate nach München. Dort traf er mit dem Publizisten Joseph Görres (1776-1848) zusammen. Am 11.03.1822 habilitierte er an der Juristischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität in Bonn als Privatdozent. Und im Sommer des Jahres 1823 wurde er zum außerordentlichen Professor für Natur-, Kirchen- und Strafrecht und erhielt im Jahre 1825 seine Berufung zum ordentlichen Professor. Er unterrichtete das Natur- und Kirchenrecht. Er unterrichtete ebenfalls Kriminal- Prozess- und Staatsrecht. In den Jahren 1829/30 sowie im Sommersemester 1831 wurde Droste zu Hülshoff zum Rektor der Bonner Universität berufen.

Er wurde im Jahre 1825 an der dortigen Universität zum ordentlichen Professor bestellt und unterrichtete das Natur- und Kirchenrecht. Er unterrichtete ebenfalls Kriminal- Prozess- und Staatsrecht. In den Jahren 1829/30 sowie im Sommersemester 1831 wurde Droste zu Hülshoff zum Rektor der Bonner Universität berufen.

Nach dem Tode seines Freundes Hermes wurde er zum schlagfertigen Verfechter der hermesianistischen Thesen seines ehemaligen Lehrers. Diese vertrat er insbesondere in der »Zeitschrift für Philosophie und katholische Theologie«. Er gehört zu den Mitbegründern dieses Blattes.

Im Jahre 1823 heiratete er Pauline von und zur Mühlen (1797-1871). Das Paar hatte eine Tochter Elisabeth (1827-1891), die jedoch unverheiratet blieb.

Clemens August von Droste zu Hülshoff verstarb während eines Kuraufenthaltes in Wiesbaden am 13.08.1832 plötzlich und unerwartet.

Anlässlich seines Todes erschienen am 23. und 26.08.1832 zwei Gedichte auf den Verstorbenen, eines davon stammte von seiner Cousine Annette.

Zunächst fand er seine letzte Ruhestätte in auf den dortigen Friedhof, wurde jedoch im Jahre 1872 in das Familiengrab auf den Alten Friedhof in Bonn überführt. Dort wurde Droste zu Hülshoff neben seiner Frau beigesetzt, die Tochter fand ebenfalls in der Familiengruft ihre letzte Ruhestätte.

Werke:

  • De juris austriaci et communis canonici circa matrimonii impedimenta discrimine, 1822
  • Über das Naturrecht als eine Quelle des Kirchenrechts, 1822
  • Lehrbuch des Naturrechts oder der Rechtsphilosophie, 1823
  • Rechtsphilosophische Abhandlungen, 1824
  • De Aristoteles justitia universali et particulari, deque nexu quo ethica et jurisprudentia junctae sunt, 1826
  • Einleitung in das gemeine deutsche Kriminalrecht, 1826
  • Rechtfertigung des von der Bonner Juristenfakultät in der Sache des Städelschen Kunstinstitutes zu Frankfurt a.M. erlassenen Urtheils, 1827
  • Grundsätze des gemeinen Kirchenrechts der Katholiken und Evangelischen, wie sie in Deutschland gelten, Münster 1828-33
  • Beleuchtung der Urphilosophie v. A. v. Sieger u.s.w. und d. Hauptmomente der Hermesischen Philosophie von Joh. Horst, 1832
  • Fragen an alle catholischen Theologen Deutschlands in Betreff des Hermesianismus u.s.w., beantwortet von D.v.H., 1832
  • Beiwagen zur Bonner Zeitschrift für Philosophie und catholische Theologie, 1832