Johann Georg Friedrich von Friesen

    * 28.04.1757 in Rotha
    † 18.01.1824 in Dresden
    Am 28.04.1757 wurde dem Rittergutsbesitzer Johann Friedrich Ernst von Friesen (1725-1768) und seiner Gattin Christiane Jacobine, geborene Werthern, der Sohn Johann Georg Friedrich geboren. Dem Vater gehörte das Rittergut Rötha mit der Standesherrschaft Königsbrück. Seine erste schulische Ausbildung erhielt der junge Adelige durch einen Hauslehrer, der ihn auch nach fünf Jahren als Hofmeister an das Collegium Carolinum nach Braunschweig begleitete. Zwischen 1775 und 1777 studierte Friesen an den Universitäten Wittenberg und Leipzig Jura. Im Jahre 1775 erhielt er bereits vom sächsischen Kurfürsten Friedrich August III. den Titel eines Kammerjunkers verliehen. In Anschluss an sein juristisches Examen nahm er kurzzeitig eine Stelle als Beisitzer am Oberhofgericht auf. Doch schon im Frühjahr 1777 brach er zu einer Reise in die Schweiz und nach Paris auf. Er kehrte erst im folgendem Jahr zurück. Im Jahre 1778 erhielt Friesen die Bestellung zum kurfürstlich-sächsischen Kammerherrn und in jener Zeit bereiste er sehr ausführlich England und Frankreich. Erst nach dem Tod seiner zweiten Ehefrau widmete sich der Adelige vermehrt seinem politischen Ämtern. Bereits im Jahre 1781 wurde er als Vertreter der Allgemeinen Ritterschaft auf einem Landtag der sächsischen Landstände in Dresden als Vertreter benannt. Bei der nächsten Ständeversammlung im Jahre 1787 wurde e Direktor des Gremiums. Das Paar hielt sich in jener Zeit oft in Dresden, Berlin oder Dessau auf, wo sie auch gesellschaftlichen Verkehr pflegten. Vom September 1791 bis zum Juli 1792 reiste der Adelige in Begleitung seiner zweiten Ehefrau mit der Kutsche nach Italien. Man besuchte sowohl Rom als auch Neapel. Über diese Reise führte er ein Tagebuch, das später unter dem Titel »Eine Reise nach Italien« veröffentlicht wurde. Nach der Rückkehr lebte die junge Familie bis etwa 1800 auf dem Rittergut Rötha und ab 1800 zog man auf das Gut Rammelburg im Harz. In den Jahren 1793 und 1799 war er Mitglied des »Weiteren Ausschusses der Ritterschaft« und seit dem Landtage 1805 gehörte er dem »Engeren Ausschuss der Ritterschaft« an. Da sein Gut Rammelburg zum neu geschaffenen Königreich Westphalen gehörte, war er auch im Jahre 1808 auf den ersten Landtag in Kassel vertreten. Im Jahre 1810 erhielt er, auf seine Bitten in sächsischen Dienste treten zu dürfen, von König Friedrich August I. von Sachsen die Bestellung als Geheimer Rat und am 17.03.1812 wurde er Oberkammerherr am Dresdner Hof und war in dieser Funktion mehrmals mit der persönlichen Betreuung des französischen Kaisers Napoléon beauftragt worden. Während der Leipziger Völkerschlacht im Oktober 1813 befand sich Friesen auf seinem Gut Rammelburg und übernahm ab Dezember 1813 die mit seinem Amt verbundenen Pflichten am Dresdner Hof. Ab 1816 lebte er in einer Villa in Blasewitz und besuchte seine Rittergüter nur noch während der Sommerzeit. Am 06.01.1811 erhielt er auch das Amt des kursächsischen Erbmarschallamtsverwesers übertragen. Dieses Amt übte er auch bei den Landtagen von 1812 und 1817/18 weiterhin aus. Als die Ständeversammlung der Oberlausitz mit denen des beim Königreich Sachsen verbliebenen restlichen Gebiete Kursachsens vereinigt wurden, übernahm im Jahre 1820 Günther von Bünau die Spitze der Landesversammlung und auch den Titel des Landtagsmarschalls. Friesen selbst nahm an den Landtagen 1820 und 1824 als Vertreter des »Engeren Ausschusses der Ritterschaft« teil. Am 02.11.1778 ging Johann Georg Friedrich von Friesen die Ehe mit Johanne Friederike Louise Caroline von Krosigk ein. Das Paar hatte drei Kinder. Der erstgeborene Sohn Heinrich Friedrich Ernst starb bereits im Alter von 18 Monaten und die erstgeborene Tochter Louise Henriette Caroline (1780-1787) erreichte das Erwachsenenalter ebenfalls nicht. Einzig Caroline Jacobine Sophie (1781-1857) heiratete im Jahre 1802 Hans Günther Werner von der Schulenburg, den Bruder ihrer Stiefmutter, der in der Schlacht bei Auerstädt am 14.10.1806 fiel. Sie wurde später Oberhofmeisterin der Großherzogin von Sachsen-Weimar-Eisenach. Als nach der Geburt des dritten Kindes seine Frau starb, gab er die beiden Töchter in die Obhut seiner Schwester nach Gut Caschwitz. Am 27.07.1783 ging er eine zweite Ehe mit Juliane Caroline von der Schulenburg ein. Aus dieser Ehe sollten 11 Kinder hervorgehen. Am 23.07.1803 wurde er das zweite Mal Witwer. Eine dritte Ehe ging er erst im Jahre 1819 mit Caroline Bamberger ein, die zuvor als Erzieherin seiner Kinder 28 Jahre lang in seinem Haushalt lebte. Sie entstammte einem Hannoveraner Kauf- und Handelshaus. Obwohl er diese Ehe nicht öffentlich machte, nahm sie als Mademoiselle Bamberger an den gesellschaftlichen Verkehr der Familie teil. Johann Georg Friedrich von Friesen starb am 18.01.1824 an den Folgen einer Gelbsucht, die durch störung des Gallenabsflusses aus der Leber hervorgerufen wurde. Von seinen Söhnen lebten zu diesem Zeitpunkt nur noch Friedrich (1796-1871), Ernst (1800-1869) und Hermann (1802-1882) und sechs Töchter. Die Söhne erbten seine Güter gemeinsam. Durch Wertausgleich übernahm jedoch Friedrich Schloss Rötha.

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