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Friedrich von Friesen

* 11.10.1796 in Dresden
† 21.03.1871 in Dresden

Friedrich von Friesen war der Sohn von Johann Georg Friedrich von Friesen, Direktor der oberlausitzischen Ritterschaft und Kammerherr beim Kurfürsten Friedrich August III. von Sachsen, und seiner Gattin Juliane Caroline (1764-1781). Er war das siebente von 11 Kindern dieser Beziehung. Sein Vater hatte zuvor noch 3 Kinder von, denen zu jenen Zeitpunkt nur noch die Stiefschwester Caroline Jacobine lebte.

Nachdem er zunächst, wie schon sein Vater und seine älteren Brüder, seine erste Schulbildung durch einen Hauslehrer erhielt, besuchte er zwischen 1808 und 1813 die Fürstenschule Porta. Seinen Militärdienst leistete er während der napoleonischen Kriege ab.

Im Jahre 1816 begann Friesen ein Studium der Rechte an der Universität zu Leipzig. Das Studium schloss er erfolgreich im Jahre 1820 ab und fand anschließend eine kurzzeitige Anstellung bei einem Dresdener Juristen. Er entschied sich schließlich zum Eintritt in den sächsischen Staatsdienst und wurde im Jahre 1830 Geheimer Finanzrat. Bereits im Jahre 1826 erhielt er den Titel eines Kammerherrn beim sächsischen König.

Nach dem Tode seines Vaters erbte er, zusammen mit seinen Brüdern Ernst und Hermann die väterlichen Güter in Rötha, Rammelberg/Harz und Trachenau. Er übernahm zunächst das Gut Rötha durch Erbausgleich alleine und erwarb im Jahre 1846 auch noch Trachenau ab.

In den Jahren 1824, 1830 und 1831 nahm Friesen an den vorkonstitunellen Landtagen teil. Neben dem Besitz eines Ritterguts war auch die so genannte Adelsprobe erforderlich. Im Jahre 1831 wurde der neue sächsische Landtag auf eine verfassungsrechtliche Basis gestellt und Friesen gehörte der II. Parlamentskammer für die Rittergutbesitzer im Kreise Leipzig an. Im Jahre 1842 berief ihm König Friedrich August II. auf Lebenszeit in die I. Kammer. Friedrich von Friesen gehörte zu den vermögendsten und einflussreichsten Rittergutbesitzern im Königreich Sachsen. So fungierte er im Jahre 1847 auch als Präsident der I. Kammer.

Dem scheint er in seiner Gestalt nach in eine vorweltliche Schöpfung zu gehören, so versetzt ihn seine politische Gesinnung in das feudale Mittelalter, so in die Zeit der Aristokratie an Ludwig des XVI. Hof. Von den Regungen des 19. Jahrhunderts ist bei ihm nichts sichtbar, ja er hat nicht mal das Bestreben, sich der Zeit zu accomodiren und unterscheidet sich von dem englischen Hochtory dadurch, daß er auch nicht den geringsten Begriff von einem »Volke« hat.

So urteilte Bernhard Hirschel (1815-1874), ein eher liberal gesinnter Zeitgenossen, ihm nach dem Landtag 1846 in seinem Buch »Sachsens Regierung, Stände und Volk«, das im Jahre 1846 in Mannheim erschien. Aber auch Friesen hatte für die liberale Bewegung nicht wenig übrig, wie sich in seinen Tagebüchern aus dem Vormärz beispielsweise aus Eintragungen über Robert Blum entnehmen lässt. So bezeichnete er ihn und seine Gesinnungsfreunde als »Intriganten und Unruhestifter« und forderte beispielsweise für deren Verhalten bei den Leipziger Unruhen 1845 das der Staat sie mit »unerbitterlicher und rastloser gesetzlicher Strenge« verfolgt werden sollten.

Nach der Neukonstituierung des Landtages nach den Märzunruhen 1848 war der bisherige Präsident von Friesen in dieser Position nicht mehr zu halten und er wurde auf Geheiß des Königs durch den liberal gesinnten Friedrich Ernst von Schönfels (1796-1878) ersetzt.

In der folgenden Debatte über das zukünftige sächsische Wahlrecht und die Stellung der adeligen Rittergutsbesitzer vertrat er jedoch nicht die kompromisslose Position der streng Konservativen, die den bisherigen Status im Parlament beibehalten wollten. Er nahm eine reformkonservative Position ein. Die Suche nach neuen Einflussmöglichkeiten war jedoch fruchtlos und mit dem Provisorischen Wahlgesetz vom 15.11.1848 verloren die adeligen Rittergutsbesitzer ihre Sitze in der I. Kammer. Dem im Dezember 1848 gewählten Landtag gehörte nun kein Parlamentarier des vorhergehenden Landtags mehr an..

Die Regierung unter der Führung von Ferdinand von Zschinsky im Sommer 1850 in einer staatsstreichmäßigen Aktion das Parlament und Wahlrecht von 1831 wieder in Kraft setzten, erhielt Friesen wieder einen Sitz in der I. Kammer des Parlaments. König Friedrich August II. von Sachsen berief erneut Schönfels, als liberal gesinnte Persönlichkeit, zum Kammerpräsidenten um die politische Stimmung nicht weiter aufzuheizen. Im Jahre 1854 wurde Friesen zum Vizepräsidenten der Kammer und erst im Jahre 1862 wurde er zum Kammerpräsidenten. Dies war möglich, weil Schönfels sein Rittergut Reuth im Dezember 1862 verkaufte und somit die Berechtigung für sein Landtagsmandat einbüßte.

Während seiner Zeit als Kammerpräsident ernannte ihn König Johann zum Wirklichen Geheimen Rat, das ihm das Recht einbrachte mit »Exzellenz« angeredet zu werden. Er saß letztmals dem Landtag von 1869/70 vor.

Am 09.01.1826 ging er die Ehe mit Johanne Auguste von Einsiedel aus dem Hause Wolkenburg ein. Die Ehe blieb kinderlos und wurde im Jahre 1836 geschieden.

Am 11.09.1838 ging er eine zweite Ehe, die ebenfalls kinderlos blieb, mit der 25 Jahre jüngeren Mathilde von Kanitz ein.

Am 21.03.1871 in Dresden. Seine letzte Ruhestätte fand er auf dem Familiengut Rötha. Er legte in seinem Testament den Grundstein für ein Fideikommissarischen Erbe, wodurch er das Rittergut der männlichen Erben der Familie vorbehalten konnte.