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Arbogast Martin

* 23.04.1731 in Walbach/Elsass
† 12.06.1794 in Colmar

Arbogast Martin wurde am 23.04.1731 in der Gemeinde Walbach im Elsass geboren und schlug die kirchliche Laufbahn ein.

Im Jahre 1774 wurde er im elsässischen Gruebviller zum Pfarrer berufen und wurde Regent am königlichen Gymnasium zu Colmar und ab 1782 zum Sousprimcipal.

Der Ausbruch der Französischen Revolution führte auch zu einer gravierenden Veränderung der französischen Kirchenverfassung umgesetzt.

Mit Wirkung vom 02.06.1790 wurde durch die Zivilverfassung des Klerus der Einfluss ausländischer Kirchenfürsten auf die französische Kirche aufgehoben. Dies hatte zur Folge, dass insbesondere die Metropolitan- und Diözesanrechte der Erzbischöfe zu Mainz, Trier und der Bischöfe zu Speyer und Basel ganz vernichtet und das Bistum Straßburg der neuen Gesamtkonstitution unterworfen. Der König von Frankreich, der hier zögerte die im Westfälischen Frieden verbrieften Rechte deutscher Kirchenfürsten zu beschneiden, unterzeichnete letztendlich am 26.11.1790 doch dies Dekret der Nationalversammlung zur Neuordnung der französischen Kirche. Bereits am 17.10.1790 entschied sich die Nationalversammlung die Dekrete zur Zivilverfassung des Klerus auch auf den Elsass zu übertragen. Der Widerstand der deutschen Prälaten hielt jedoch den Fortgang der Ereignisse nicht mehr auf.

Die Nationalversammlung beschloss am 13.02.1791 die Wahl von Bischöfen in den beiden Rhein-Departements. Diese Bischöfe sollten die Nachfolge des geflohenen Bischofs Rohan antreten. Die Wahl für das Departement Oberrhein wurde für den 27.03.1791 festgesetzt. Gewählt wurde der Priester Arbogast Martin. Durch diese Wahl verlor das bisherige Bistum Basel einen großen Teil seines Territoriums an die französische Republik. Bereits am 19.12.1790 wandte sich der Baseler Bischof Sigismund von Roggenbach (1726-1794) an die Gläubigen seiner Diözese und nach der erfolgten Bischofswahl wandte dieser sich am 05.04.1791 erneut an die Gläubigen

[...] daß Herr Arbogast Martin, welcher neuerlich wider die Verordnung der Kirche zum Bischof des Elsäsischen Theils Unsers Bistums erwählt worden, ein Miethling und eingedrungener Hirte sey, und daß alle Ausübung, welche derselbe, zu folge einer unerlaubten Weihung, sich zu unterfangen getraue, ein gänzlicher Gerichtsbarkeitsraub, und von der Kirche für eine ursprünglich ungültige und den Kirchenstrafen unterworfene Handlung sey.

Ungeachtet des Protestes aus Basel wurde Bischof Martin kurz nach seiner Wahl durch den Weihbischof Jean Baptist Joseph Gobel, der zuvor seine Bischofswahl ablehnte, in Paris geweiht und im neuen Bistum installiert.

Als auf Veranlassung des Bischofs die Kapuzinerkirche zu Colmar geschlossen werden sollte, führte dieses zu heftigen Protesten am 21.05.1791. Auch seine Bemühungen im folgenden Jahr ein Priesterseminar in Colmar zu etablieren scheiterten. Er wurde gezwungen, im September 1793 seinen Bischofssitz zu verlassen.

Bischof Arbogast Martin starb am 12.06.1794 in Colmar. Ihm folgte Marcus Antonius Berdolet auf den Bischofsstuhl.