Die polnische Verfassung vom 03.05.1791

Der polnische Staat war durch zahlreiche Kriege im 17. und 18. Jahrhundert stark in Mitleidenschaft geraten. Unter dem sächsischen König August III. (1696-1763) geriet Polen verstärkt unter den Einfluss des großen östlichen Nachbarn Russland. So setze Zarin Katharina II. die Wahl ihres ehemaligen Geliebten, Stanislaw August Poniatowski, zum polnischen König schließlich durch. Nach seiner Thronbesteigung im Jahre 1764 versuchte der neue König Stanislaw II. August die polnische Monarchie vor dem Verfall zu retten. So erstarrte der polnische Staat nach dem Siebenjährigen Krieg in Dekadenz und Argonie. Politisch herrschte seit Jahren eine Anarchie, die sich durch das »Liberum Veto« äußerte. Durch dieses Machtinstrument konnte im Sjem - dem polnischen Reichstag - ein einzelner Abgeordneter Gesetze verhindern. Mit der Thronbesteigung des von russischen Gnaden regierenden Königs im Jahre 1764 galt das »Liberum Veto« faktisch als abgeschafft, rechtlich wurde es jedoch erst durch die Verfassung von 1791 aufgehoben. Ein weiterer Punkt, der den polnische Staat in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts entscheidend schwächte, war die Gründung von Adelsvereinigungen. Diese Adelsvereinigugen richteten sich jedoch gegen den Staat und so kam es beispielsweise im Jahre 1768 in der Festung von Bar in Podolien zu einem Aufstand. So versuchte dieser Bund die Unabhängigkeit des polnischen Staates gegen das zaristische Russland zu verteidigen. Nach anfänglicher Vermittlung schickte König Stanislaw II. August Soldaten, die den Widerstand gewaltsam niederschlagen sollten. Die Unterstützung für die Konföderation von Bar war insbesondere in Litauen und Ostpolen groß. Es kam zur Anforderung ausländischer Hife, die schließlich in einem Krieg zwischen Russland und dem osmanischen Reich hinauslief. Ermutigt durch erste Siege gegenüber den russischen Truppen waren die Konförderationstruppen ermuntert ihre eigene Politik fortzusetzen. So entsandte der Rat der Konförderation im Jahre 1770 an alle wichtigen europäischen Höfe eigene diplomatische Vertreter. Von Ungarn aus, von wo aus man die Aktivitäten der Konförderation von Bar aus steuerte, betrieb man Verhandlungen zur Bildung einer antirussischen Koalition. Als Kommandeur der antirussischen Truppen stellte der französische König Louis XV. den späteren Revolutionsgeneral Charles-François Dumouriez. Der französische General verhinderte durch sein ungerechtes Urteil über den polnischen König Stanislaw II. August auch dessen Beitritt zur Koalition. Im Jahre 1772 verschwand die Milizarmee jedoch vollständig von der Bildfläche. Zwischen 1770 und 1772 bedienten sich Österreich, Preußen und auch Russland am polnischen Staatsgebiet. Zunächst beetzten österreichische Truppen einige Orte an der polnischen Grenze. Später folgte noch die widerstandslose Einnahme von Galizien. Die russische Zarin Katharina II. nahm die Gebiete östlich der Flüsse Düna und Dnjepr unter russische Herrschaft und der preußische König Friedrich II. schuf mit polnischen Terrirorien die Landverbindung zwischen Ostpreußen und dem preußischen Kernland. Die bisher angestrebten Bemühungen Stanislaw II. August von Polen zur staatlichen Reform wurden nun verstärkt. Diese Reformbemühungen endeten 1791 - nach Ausbruch der französischen Revolution - in der ersten freiheitlichen Verfassung Europas. Damit war die polnische Verfassung - noch vor der Verfassung des revolutionären Frankreichs - die modernste Verfassung Europas.  Die neue polnische Verfassung bestand aus dem »Gesetz betreffend die freien und königlichen Städte in den Staaten der Republik« vom 14.04.1791 und dem »Gesetz über die Regierung« vom 03.05.1791. Das erste Verfassungsdokument regelte die Rechtsstellung der Städte innerhalb des polnischen Königreichs. Gleichzeitig wurdene einige alte Adelsprivilegien, insbesondere ein Gesetz aus dem Jahre 1505, abgeschafft. Entsprechend dieses alten Gesetzes war es Adeligen unter Strafe verboten ein Bürgerrecht anzunehmen oder Handel und Gewerbe zu betreiben. Als Strafe wurde ihnen der Verlust des Adels und die Einziehung des gesamten Besitzes durch die Krone angedroht. Auch die bisherige Habeas-Corpus-Akte wurde nun auf alle bürgerlichen Personen ausgeweitet. Neu geschaffene Gerichte - die so genannten »Assesorio« - bestanden aus zwei Großkanzlern, bzw. Unterkanzlern als Vertretern, sowie einem Kanzleivorsteher und mehreren Sekretären der Krone und Notaren. Dieses Gericht kümmerte sich zunächst um Appelationen des Adels und der Städte. Später wurde seine Zuständigeit auf die Angelegenheiten der Städte beschränkt sowie der Angelegenheiten der Woiwoden und»Judenstreitikeiten« bemüht. Ebenfalls war den Gerichten die Entscheidung in Auseinandersetzungen von Inhabern königlicher Güter oder Privilegierten zuständig. Der wichtigste Eckpunkt im zweiten Dokument wr die gewährte Gleichstellung zwischen Bürgertum und dem bisher privilegierten Adel. Die konstitunelle Monarchie wurde als Staatsform eingeführt und der polnische König Stanislaw II. August beschränkte sich dem nach nur noch auf repräsentative Aufgaben. Die Regierung sollte durch eine Volksversammlung ins Amt gewählt werden. Tolerant zeigte sich die Verfassung auch gegenüber anderen Glaubemsgemeinschaften. So war zwar der römisch-katholische Glaube zur Staatsreligion erhoben worden, doch herrschte für andere christliche Religionen Glaubensfreiheit. Die von Russland unterstützte Konförderation von Targowica sprach sich gegen diese fortschrifttliche Verfassung aus und forderte die Wiedereinführung der alten Privilegien des Adels. Im Mai 1792 marschierten russische Truppen in Polen ein. Offiziel wurde der Einmarsch mit der Entstehung einer Jakobinerrepublik nach französischen Vorbild begründet.Am 23.07.1792 sah sich Stanislaw II. August gezwungen, einen neuen Reichtstag nach Grodno einzuberufen. Da dieser Reichstag nach den Regeln der zwischenzeitlich außer Kraft gesetzen Verfassung einberufen wurde, kann auch deren Beschluss vom 29.09.1792 als Staatsstreich angesehen werden. An diesem Tage beschloss der Sjem die Aufhebung der Verfassung und stimmte am 23.04.1793 - zwschenzeitlich von russischen Truppen eingekesselt - einer erneuten Gebietsabtretung zu. So erhielt Preußen das Gebiet um die Stadt Danzig sowie die spätere Provinz Posen abgetreten. Russland griff derweil nach dem heutigen Weißrussland und den restlichen Teilen der Ukraine. Keine zwei Jahre später war der polnische Staat in der Dritten polnischen Teilung endgültig von der europäischen Landkarte verschwunden. Erst nach dem Ende des Ersten Weltkrieges im Jahre 1918 entstand wieder ein selbstständiger polnischer Staat.
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