Das Schicksal der 11 Schillschen Offiziere
Bei den Kämpfen um Stralsund am 31.05.1809 wurden auch die 11 Schillschen Offiziere zusammen mit 537 Soldaten und 12 trossangehörigen Frauen gefangen genommen. Anfangs wurden alle zusammen in einer Kirche gefangen gehalten, doch nach kurzer Zeit wurden die 11 Offiziere bis zu ihrer Abreise nach Braunschweig in einem besonders bewachten Quartier gefangen gehalten. Am 16.06.1809 traf die Kolone holländischer Soldaten, die alle Gefangenen mitnahmen, in Braunschweig ein.
In Braunschweig wurden die Offiziere ins Gefängnis am Augusttor inhaftiert und sie blieben dort bis Anfang Juli. Sie blieben so lange in Braunschweig bis Kaiser Napoleon I. durch seinen Statthalter in Westfalen, König Jerome, ein Urteil fällen sollte. Nach einem kurzen Aufenthalt wurden die Gefangenen Offiziere zunächst von Braunschweig nach Kassel und dann weiter nach Wesel gebracht, wo ihnen die Festung Wesel als Aufbewahrungsort zugewiesen wurde.
In Wesel wurde den 11 Offizieren des Schillschen Freikorps am 16. September der Prozess gemacht. Das Gericht wurde vom Kommandanten der 25. Militärdivision D´Allemagne einberufen und tagte unter dem Vorsitz des Bataillonschefs Grand in einem Saale der Zitadelle zu Wesel. Das Gericht kam zusammen um über folgende Personen ein Urteil zu fällen:
[LISTE]
- Leutnant Johann Leopold Jahn (18.06.1778 - 16.09.1809)
- Leutnant Johann Christian Daniel Schmidt (16.01.1780 - 16.09.1809)
- Leutnant Johann Friedrich Wilhelm Galle (16.10.1780 - 16.09.1809)
- Leutnant Friedrich-Wilhelm von Trachenberg (12.09.1784 - 16.09.1809)
- Leutnant Adolf Theodor Leopold von Keller (13.09.1785 - 16.09.1809)
- Leutnant Friedrich Wilhelm Felgentreu (08.05.1786 - 16.09.1809)
- Leutnant Carl Lupold Magnus Wilhelm von Wedell (30.06.1786 - 16.09.1809)
- Leutnant Konstantin Johann Wilhelm Gabain (21.07.1786 - 16.09.1809)
- Leutnant Johann Friedrich Ludwig von Flemming (23.10.1790 - 16.09.1809)
- Leutnant Albert von Wedell (16.01.1791 - 16.09.1809)
- Leutnant Karl Gustav von Keffenbrink (17.11.1791 - 16.09.1809)
- Leutnant Johann Leopold Jahn (18.06.1778 - 16.09.1809)
- Leutnant Johann Christian Daniel Schmidt (16.01.1780 - 16.09.1809)
- Leutnant Johann Friedrich Wilhelm Galle (16.10.1780 - 16.09.1809)
- Leutnant Friedrich-Wilhelm von Trachenberg (12.09.1784 - 16.09.1809)
- Leutnant Adolf Theodor Leopold von Keller (13.09.1785 - 16.09.1809)
- Leutnant Friedrich Wilhelm Felgentreu (08.05.1786 - 16.09.1809)
- Leutnant Carl Lupold Magnus Wilhelm von Wedell (30.06.1786 - 16.09.1809)
- Leutnant Konstantin Johann Wilhelm Gabain (21.07.1786 - 16.09.1809)
- Leutnant Johann Friedrich Ludwig von Flemming (23.10.1790 - 16.09.1809)
- Leutnant Albert von Wedell (16.01.1791 - 16.09.1809)
- Leutnant Karl Gustav von Keffenbrink (17.11.1791 - 16.09.1809)
Schmidt war reitender Feldjäger, Felgentreu Artillerie-Freikorporal und Galle Unteroffizier. Alle drei erhielten ihre Ernennung zu Offizieren durch Schill.
Sie alle wurden vom Gericht angeklagt »zur Bande von Schill gehörig, mit gewaffneter Hand die öffentlichen Kassen im Königreich Westfalen im Herzogtum Mecklenburg und in andern Ländern vorgenommen zu haben und unter Bedrohung der Todesstrafe, die Einwohner besagter Länder gezwungen zu haben, unter den Befehlen Schills zu dienen.« Dreizehn Aktenstücke, zu Gunsten und Ungunsten der Angeklagten wurden dem Gericht vorgelegt. Das Verhör wurde durch den Präsidenten eröffnet und Ankläger Capitan Lawain, der als kaiserlicher Anwalt auftrat, stellte seine »Konklussionen« Der von den Offizieren gewählte Rechtsbeistand Advokat Jean Noel Perwetz aus Lüttich hielt eine sehr bewegte Rede. So bewies er in einem scharfzüngigen Plädoyer, das von Raub keine Rede sein könne, da sie als Offiziere nur auf Befehl ihres Vorgesetzten gehandelt hatten. Den freien Abzug des Korps durch General Gratain Soldaten und nicht Straßenräuber sah, hätte er ihnen sonst freien Abzug gewährt?
Nach diesen Plädoyer stellte der Vorsitzende die Fragen »Die Genannten, angeklagt, zu Schills Bande gehört zu haben - sind sie schuldig?« - »Sind Sie mit den Waffen in der Hand gefangen worden?« Das einstimmige Urteil, das bereits zu Verhandlungsbeginn feststand, fiel einstimmig aus. Nach einer kurzen Beratung wurde das Todesurteil für die 11 Offiziere des Schillschen Freikorps gesprochen, das innerhalb von 24 Stunden zu vollstrecken sei.
Am selben Tage, nachmittags um 1 Uhr wurden die Gefangenen jeweils zu zweit aneinander gefesselt und auf eine Wiese an der Lippe geführt, wo sie von einem Kommando von 66 französischen Grenadieren erwartet wurden. Mit unverbundenen Augen und aufrecht standen die 11 Männer in einer Reihe dar und ließen den preussischen König Friedrich Wilhelm noch ein letztes Mal hochleben. Sie warfen ihre Mützen in die Luft und befahlen dann selbstständig das Kommando Feuer.
10 der 11 Männer fielen im nächsten Augenblick zu Boden. Nur Albert Wedell wurde an der Schulter verletzt und er riss seine Weste auf, deutete auf Herz und rief »Hierher, Grenadiere!«. Nun wurde auch er tödlich getroffen und sank zu seinen toten Kameraden zu Boden.
Für seine menschenfreundliche Verteidigung wurde Perwetz auf Befehl Napoleons in einen französischen Kerker gebracht. Er blieb mehrere Jahre in französischer Haft und die Familie stürzte auf Grund dieses despotischen Aktes Napoleons in bittere Armut, hinterließ er doch eine Frau und mehrere Kinder. Auch die Bitten der Familie an die Familien der Hingerichteten, ihr Los ein wenig zu schmälern blieb jedoch meist ungehört.
Letzte Änderung der Seite: 11. 11. 2023 - 13:11