Reichsdeputationshauptschluss - ein Wortungetüm, mit dem viele Mitbürger in unserer Zeit nichts anfangen können. Welches sind die geschichtlichen Ereignisse, die sich hinter dieser schwer verständlichen Wortbildung verbergen?
Wie sah die politische Landschaft im Deutschen Reich vor dem Reichsdeputationshauptschluss aus? Traurige und beschämende Tatsache war, dass im damaligen Heiligen Römischen Reich deutscher Nation über Tausend souveräne Herren herrschten, einige wenige große und besonders viele kleine Potentaten, sogenannte Duodezfürsten, ausgestattet mit allen entsprechenden, heute kaum noch vorstellbaren Rechten über ihre Untertanen. Es waren also schlicht und einfach selbständige Staaten wie heutzutage Dänemark oder die Schweiz, mit dem Unterschied, dass die meisten flächenmäßig wesentlich kleiner waren. Auch die Überkommene Reichsverfassung war mehr als kompliziert in ihrem Aufbau und mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik in keinster Weise zu vergleichen. Aber immerhin - es gab einen Reichstag, zuletzt der immerwährende in Regensburg. Die Mitglieder bestanden aus drei verschiedenen sogenannten Bänken: der Fürstenbank, der Grafenbank und der Städtebank. Es versteht sich von selbst, dass diese Deputierten nicht vom Volk gewählt, sondern von ihren Herren oder Ratsherren bestimmt wurden. Die Masse des Volkes hatte keine politischen Rechte und war in diesem Gremium deshalb auch nicht vertreten.
Seit dem 16. Jh. bestand im Reichstag ein ständiger Ausschuss, die ordentliche Reichsdeputation, zusammengesetzt aus dem Kurfürstenkollegium und einem Kollegium aus Mitgliedern der beiden anderen Reichskollegien.
Aufgrund der Notwendigkeit, die Entschädigungsregelungen einschließlich der Säkularisierung und Mediatisierung setzte der Reichstag deswegen eine außerordentliche Deputation ein - darin vertreten waren Kurmainz, Böhmen, Sachsen, Brandenburg, Bayern, Württemberg, Hessen-Kassel und der Deutsche Orden, aber ohne Baden -, die nach langen Beratungen und Verhandlungen den Reichsdeputationshauptschluss am 25.02.1803, das letzte Reichsgrundgesetz, verabschiedete.
Hinter diesem Hauptschluss verbirgt sich ein Beschluss, der anordnete, dass alle geistlichen Güter säkularisiert, d.h. verweltlicht, und aufgehoben, fast alle Reichsstädte, bis auf sechs, mediatisiert und eingezogen werden. Der Zweck dieser Maßnahme war, dass die Fürsten, die links des Rheines durch die französische Besetzung und Inbesitznahme Gebiete verloren hatten, entschädigt werden konnten.
Die Vorgeschichte des Reichsdeputationshauptschluss erfolgte in einigen Etappen:
- Die Revolutionsheere der jungen französischen Republik rücken bis zum Rhein vor.
- 1795 Friede von Basel
Preußen zieht seine Truppen zurück und verlässt die antifranzösische Koalition. Frankreich bleibt im Besitz des linken Rheinufers. - 17.10.1797 Friede von Campo Formio
Österreich stimmt nach verlorenem Krieg der Abtretung des linken Rheinufers zu. Die dadurch betroffenen Fürsten sollen im rechtsrheinischen Reich entschädigt werden. - 1797-99 Kongress zu Rastatt
Der Kongress zu Rastatt erzielt keine Einigung. - 09.02.1801 Friede von Lunéville
Bestätigung des Friedens von Campo Formio. Das linke Rheinufer bleibt endgültig französisch. Der alte Traum Frankreichs, der Rhein als natürliche Ostgrenze, erfüllte sich. Damit hatte Kaiser und Reich der Abtretung des linken Rheinufers zugestimmt.
Unter dem dominierenden Einfluss Napoleons werden zahlreiche deutsche Kleinstaaten, nicht weniger als 112 Reichsstände, rechts des Rheins, aufgehoben, indem sämtliche geistlichen Herrschaften (25 Fürstbistümer, 44 Reichsabteien) säkularisiert werden. Alle geistlichen Gebiete, außer dem Erzbistum Mainz, das einem Fürstprimas unterstellt wurde, und die beiden Ritterorden, die selbst im Entschädigungsplan bedacht wurden, ebenso fast alle Reichsstädte, außer sechs, kommen zur Entschädigungslandmasse für die 1797 betroffenen Fürsten und Grafen. Gleichzeitig werden vier neue Kurwürden geschaffen, für Baden, Württemberg, Hessen-Kassel und Salzburg, als Ersatz für die linksrheinisch erloschenen Kurfürstentümer Köln, Trier und die Kurpfalz, außerdem noch das Königreich Böhmen.
Bei der Verteilung der Entschädigungslande kam es Napoleon darauf an, in Deutschland von Frankreich abhängige Staaten zu schaffen, wie Bayern, Baden und Württemberg, die dadurch als Verbündete gewonnen werden konnten. Überdies gelang es dem französischen Kaiser noch, diese Staaten als Macht-Gegengewicht zu Österreich und Preußen im untergehenden Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation zu etablieren.
Mit dieser großen politischen Flurbereinigung begann auch die unaufhaltsame Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
Übrigens, dem Hauptschluss vom Februar 1803 ging noch ein weiterer Entschädigungsplan voraus, der aber nicht ausgeführt wurde. Interessant ist der Vergleich mit dem eigentlichen Hauptschluss bezüglich der etwas anderen Verteilung der Ländereien. Es sollten bekommen:
- Bayern zusätzlich noch die Kommende Altshausen des Deutschen Ordens,
- der Fürst von Hohenlohe-Bartenstein: die kurmainzischen und würzburgischen Anteile der Stadt Künzelsau,
- die Gräfin Colloredo: die Abtei Heilig Kreuz in Donauwörth,
- der Fürst von Leiningen-Hardenberg: das Stift Comburg, die würzburgischen Ämter Königshofen und Krautheim,
- der Graf von Leiningen-Westerburg, ältere Linie: das Kloster Schöntal,
- der Graf von Leiningen-Westerburg, jüngere Linie: die Propstei Wimpfen,
- der Graf von der Leyen: die Reichsabteien Schussenried, Gutenzell, Heggbach, Baindt und die Reichskarthause Buxheim,
- der Graf von Löwenhaupt und die Erben des Freiherrn von Dietrich, gemeinsam: die Abtei Rottenmünster,
- der Graf von Löwenhaupt und die Gräfin von Hillesheim, gemeinsam: das Kloster Heiligkreuztal,
- die Grafen von Löwenstein: der Würzburger Anteil der Grafschaft Rieneck,
- der Graf von Sickingen: die Abteien Ochsenhausen und Rot a.d. Rot,
- der Graf von Sternberg-Manderscheid: die Reichsstadt Isny, die Abteien Isny und Weissenau,
- der Graf von Wartenberg: die Kellereien Neckarsteinach und Ehrenberg, die Meierei Wimpfen.
Es fällt dabei auf, dass die Gräfin Colloredo und der Graf von der Leyen beim späteren Entschädigungsplan überhaupt nicht mehr berücksichtigt wurden. Das kam daher, dass die verlorenen Besitzungen der beiden nicht reichsunmittelbar, sondern nur mittelbar, wie z.B. Lehen, war. Aufgrund dessen gingen einige Anwärter wider Erwarten leer aus. Das betraf auch den Grafen von Sickingen, der mit den beiden Abteien Ochsenhausen und Rot an der Rot gut bedient gewesen wäre, aber nur mit dem Dorf Pless abgefunden wurde, das er auch noch dem Fürsten Fugger-Babenhausen überlassen mußte.
Mit Abstand waren Preußen, Bayern, Baden, Württemberg und Hessen-Darmstadt die größten Nutznießer, die alle weit weniger eingebüßt hatten, als das, was ihnen zugeteilt wurde, so dass es bei der Verteilung der Entschädigungsmasse nicht unbedingt gerecht zuging.
Neben den westfälischen Fürstbistümer, darunter insbesondere das Bistum Münster, die neben Preußen den sogenannten Moorgrafen (Salm-Salm, Salm-Kirburg, Aremberg, Looz und Corswarem, Croy) zugewiesen wurden, waren die Schwerpunkte der nordöstliche Teil des späteren Baden (Leiningen, Salm-Reifferscheidt), im Breisgau (Modena, Johanniter-Orden) und in Oberschwaben, die Landschaft zwischen Donau und Bodensee.
Historisch von Interesse und mehr als bizarr sind dagegen die neu entstandenen, zumeist kleinen, aber immerhin souveränen Fürstentümer und Grafschaften, deren herrschaftliche Existenz nur gut drei Jahre andauerte, bevor sie durch den Preßburger Frieden wieder von der politischen Landkarte endgültig verschwanden. Jede einzelne Herrschaft stellt in der deutschen Territorialgeschichte ein Kuriosum dar, zum ersten wegen ihrer Kurzlebigkeit, zum anderen als Anachronismus, was bedeutet, dass man damals zwar eine politische Flurbereinigung angestrebt hatte, jedoch durch die Schaffung dieser neue Kleinstaaten genau das Gegenteil erreichte - zumindest in Oberschwaben und in Nordwestdeutschland.
Herzog; 1803 als Entschädigung für das Herzogtum Aremberg, die Grafschaften Kerpen und Kasselburg, Vogtei Gillenfeld, Herrschaften Flöringen, Kommern, Harzheim ½ , Mechernich ½ , Sasenburg, Müringen und die Grafschaft Schleiden: die Grafschaft oder das Vest Recklinghausen des Erzbistums Köln, dazu das münstersche Amt Meppen. Später wurde das ebenfalls als Entschädigung an den Herzog von Croy vergebene Amt Dülmen hinzugekauft. 1810-14 französisch, danach Mediatisierung durch das Königreich Hannover, 1866 preußisch. Mittelbare Besitzungen in den Niederlanden: Land Bevern, Herzogtümer Enghien und Aerschott, Baronien Braine le Comte, Rotselaer, Roost und Bierbeck, Herrschaften Heverle und Neufchateau 1/3.To top
Graf: Herrschaft, Reichsabtei Baindt. Kein Landbesitz, die Klostermauer war die Grenze. Entschädigung für die Grafschaften Reckheim oder Reckum, die Herrschaften Lynden (beide bei Lüttich) und Aspremont (Limburg), 1812 an private verkauft, 1834 Rittergut, 1817 von den Grafen von Salm-Reifferscheidt-Dyck gekauft, wurde aber als Standesherrschaft nicht mehr anerkannt. Erbe Palffy von Erdöd. Die Grafen von Reckheim-Aspremont besaßen noch die Herrschaft Amblise in den Spanischen Niederlanden, die dann ein selbständiges Fürstentum wurde und zum Westfälischen Reichskreis zählte.
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Markgraf; für Vordere Grafschaft Sponheim 2/5 und Hintere ½, Ämter Gräfenstein, Rodt und Beinheim, Herrschaften im Luxemburgischen (Hesperingen und Rodermachern) und Elsaß: Fürstbistümer Konstanz, Speyer tlw. (rechts des Rheins), Basel (Oberamt Schliengen), Straßburg tlw (Ettenheim), Kurpfälzische Ämter Ladenburg, Bretten, Heidelberg, Herrschaft Lahr, hessische Ämter Lichtenau und Willstädt, Abteien Schwarzach, Frauenalb, Allerheiligen, Lichtental, Gengenbach, Ettenheimmünster, Petershausen, Salem (ohne Ostrach, an Thurn und Taxis), Reichenau, Öhningen, Stift Odenheim, Reichsstädte Offenburg, Zell am Harmersbach, Gengenbach, Überlingen, Überlingen, Pfullendorf, Biberach, Wimpfen, Reichstal Harmersbach.
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Kurfürst; für die Rheinpfalz, Herzogtümer Zweibrücken, Simmern, Jülich, Fürstentümer Lautern, Veldenz, Hintere Grafschaft Sponheim ½, Marquisat Bergen op Zoom (NL), Herrschaft Ravenstein: Bistümer Würzburg, Bamberg, Freising, Augsburg, Teile (Stadt) des Bistums Passau, Teile (Exklaven) des Bistum Eichstädt, Propstei Kempten, Abteien Waldsassen, Ebrach, Irsee, Wengen, Söflingen, Elchingen, Ursberg, Roggenburg, Wettenhausen, Ottobeuren, Kaisheim, St. Ulrich und Afra in Augsburg, Reichsstädte Rothenburg o.d.T., Weißenburg a.S., Windsheim, Schweinfurt, Gochsheim, Sennfeld, Kempten, Kaufbeuren, Memmingen, Dinkelsbühl, Nördlingen, Ulm, Bopfingen, Buchhorn, Wangen, Leutkirch, Ravensburg, Leutkircher Heide.To top
Braunschweig-Lüneburg Hannover
Herzog, gleichzeitig König von England; für Ansprüche auf die Grafschaft Sayn-Altenkirchen, Bistum Hildesheim, Fürstabtei Corvey und Abtei Höxter, für die Abtretung der Herrschaft Wildeshausen an Oldenburg: Bistum Osnabrück
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Braunschweig-Wolfenbüttel
Herzog: Abteien Gandersheim und Helmstedt.
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Fürst; für die Herrschaften Bretzenheim und Winzenheim: Fürstentum, Reichsstadt und vormaliges Gefürstetes adeliges Fräuleinstift Lindau a.B. Bretzenheim war der natürliche Sohn des pfälzischen Kurfürsten. Vertauschte Lindau schon nach acht Wochen an Habsburg gegen ungarische Herrschaften. 1806 bayerisch. 1945-56 gehörte der Stadt- und Landkreis Lindau zur französischen Besatzungszone und hat eine Sonderstellung, ähnlich einem Bundesland.
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Herzog; Grafen von Croy-Solre als Entschädigung für die Grafschaft Megen/NL: das Amt Dülmen tlw. des Fürstbistums Münster, später an den Herzog von Aremberg verkauft.To top
Fürstprimas; Kurfürst Reichserzkanzler Freiherr Karl Theodor von Dalberg erhielt als Ersatz für das linksrheinische Erzbistum Mainz: das ehemalige Kurmainzer Oberamt als Fürstentum Aschaffenburg, dazu die Ämter Orb, Aufenau, Lohr, Prozelten, Klingenberg, das ehemalige Fürstbistum Regensburg mit der Herrschaft Donaustauf, das würzburgische Amt Aurach im Sinngrund, die Reichsstadt Regensburg, zusätzlich noch die Abteien St. Emmeram, Ober- und Niedermünster, die Reichsstadt Wetzlar als Grafschaft. 1805 Großherzogtum. 1810 vergrößert sich der Primatstaat zum Großherzogtum Frankfurt. Dalberg verzichtet auf das vormalige Bistum Regensburg mit der Stadt. Dadurch kommt zusätzlich zum neuen Großherzogtum: Fulda ohne Herbstein, Grafschaft Hanau ohne Ämter Babenhausen, Dorheim, Heuchelheim, Münzenberg, Ortenberg und Rodheim (ehemals zu Hessen-Kassel) und der ehemaligen Reichsstadt Frankfurt als Hauptstadt. Übrigens, das erste und einzige Mal, daß Frankfurt Hauptstadt war!
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Hoch- und Deutschmeister; für linksrheinische Balleien: alle mittelbaren Abteien in Vorarlberg, im österreichischen Schwaben, alle Mediatabteien der Diözesen Augsburg und Konstanz (außer im Breisgau) - Besitznahme konnte nicht durchgesetzt werden!
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Fürst; vormalige Herrschaft Neuravensburg der Abtei St. Gallen, als Entschädigung an den Fürsten von Dietrichstein für die Reichsherrschaft Tarasp in Graubünden, 1829 an Württemberg verkauft. Stammort ist Dietrichstein bei Feldkirch/ Vorarlberg. 1829 an Württemberg verkauft.
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Graf; Reichsgrafschaft Rot an der Rot; vormals Reichsabtei, als Entschädigung an den Grafen von Wartenberg für den noch nicht an den Grafen von Sickingen veräußerten Teil der Grafschaft Wartenberg in der Pfalz, 1818 weitervererbt durch Adoption an den Grafen von Erbach-Erbach im Odenwald, verbunden mit der Gründung einer neuen Linie der Grafen von Erbach-Wartenberg-Rot, 1844 die Grafschaft verkauft außer dem Schloßgut, Rückkauf 1856, gilt danach jedoch nur als Rittergut. Die Zimmerdecke im Schloß Erbach i.O. stammt aus der Abtei Rot. 1806 an Württemberg.
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Landgraf; als Entschädigung für Grafschaft Lichtenberg, Ämter Lichtenau und Willstätt, Katzenellnbogen, Braubach, Ems, Kleeberg, Epstein, Dorf Weipersfelden: Herzogtum Westfalen mit Volkmarsen, Kurmainzische Ämter Gernsheim, Bensheim, Heppenheim, Lorsch, Fürth, Steinheim, Alzenau, Vilbel, Rockenburg, Haßloch, Astheim, Hirschhorn, Kurpfälzische Ämter Lindenfels, Umstadt, Otzberg, Alzey tlw, Oppenheim tlw, Bistum Worms (Rest), Abteien Seligenstadt, Marienschloß/Rockenburg, Propstei Wimpfen, Reichsstadt Friedberg.
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Landgraf; für St. Goar, Rheinfels: Kurmainzische Ämter Fritzlar, Naumburg, Neustadt, Amöneburg, Reichsstadt Gelnhausen, Reichsdorf Holzhausen.
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Fürst; für Herrschaft Oberbrunn im Elsaß: Fürstbischöflich Würzburgische Herrschaften und Ämter Haltenbergstetten, Lautenbach, Jagstberg, Braunsbach, Dorf Neuenkirchen tlw, Dorf Münster, östlicher Teil von Karlsberg. Mit diesem Entschädigungsgebiet wurde die neue Linie Hohenlohe-Jagstberg ausgestattet.
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Fürst; für Rechte und Ansprüche auf Königshofen, Rettersheim, Reiderfeld, Wermuthausen, Neubronn, Streichental, Oberndorf: Kurmainzer Amt Nagelsberg.
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Fürst; für Dorf Münster und östlicher Teil von Karlsberg: das Füstbischöflich Würzburgische Dorf Amrichshausen, alle Anteile an Künzelsau.
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Fürst; für Grafschaft Geulle, Herrschaften Mouffrin Baillonville/Lüttich: Herrschaft Hirschlatt des Stift Kreuzlingen, Abteien Stetten bei Rangendingen, und St. Luzen, beide ohne eigenes Gebiet.
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Fürst; für Herrschaften Boxmer, Dixmüde, Berg (s’Heerenberg), Gendringen, Etten, Fisch, Pannerden, Mühlingen: Herrschaft Glatt der Abtei Muri in der Schweiz, Stift Beuron, das vom Fürstbistum Augsburg abhängige und darum unter bayerischer Landeshoheit stehende Kloster Holzen (oder Holzheim) bei Wertingen mit der Ritterherrschaft Allmanshofen und den Exklaven Osterbuch und Heretsried. Außerdem die landsässigen Klöster Inzigkofen, Gruol und Hedingen, alle in der Nähe von Sigmaringen und alle ohne eigenes Gebiet waren.
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Herzog; für Aufhebung des Elsflether Zoll an der Weser: Bistum und Domkapitel Lübeck, Amt Wildeshausen, vom Bistum Münster: Ämter Vechta und Kloppenburg.
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Fürst; für das Dorf Okriftel: Dörfer Geinsheim und Bürgel.
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Großprior; für linksrheinische Gebiete: ehemalige Grafschaft Bonndorf der Abtei St. Blasien. Die zugesprochenen Abteien St. Blasien, St. Trudbert, St. Peter, Schuttern, Tennenbach, alle Abteien im Breisgau, konnte nicht in Besitz genommen werden!
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Graf; für Grafschaft Leiningen-Guntersblum und Herrschaft Forbach ¼: Kurmainzisches Kloster und Kellerei Billigheim.
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Fürst; für Fürstentum Leiningen-Hardenberg, Grafschaft Dagsburg, Herrschaften Weihersheim und Oberbronn: Neu gebildetes Fürstentum, bestehend aus den vormals Kurmainzischen Ämtern Miltenberg, Tauberbischofsheim, Buchen, Seeligenthal, dem Gebiet der Kurmainzer landsässigen Abtei Amorbach, welches vom Fürsten zur Hauptstadt und Residenz erhoben wird, den vormals Bischöflich-würzburgischen Ämtern Grünsfeld, Lauda, Hardheim und Ripperg, Priorat Gerlachsheim, den vormals kurpfälzischen Ämter Boxberg und Mosbach, als Entschädigung an die Hauptlinie, die Leiningen, ehemals Sitz in Bad Dürkheim. 1806 Mediatisierung durch Baden, außer Miltenberg und Amorbach, welche durch einen Rundtausch über Hessen-Darmstadt an Bayern kommen. Herrschaften Grünsfeld, Gerlachsheim und das Dorf Distelhausen kommen noch 1803 an die Fürsten von Salm-Reifferscheid-Bedbur-Krautheim als Ablösung für die Jahresrente.
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Graf; für Grafschaft Leiningen-Heidesheim und Herrschaft Forbach ¼: kurmainzische Herrschaft und Kellerei Neudenau
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Leiningen-Westerburg ältere Linie
Graf; Abtei IlbenstadtTo top
Leiningen-Westerburg jüngere Linie
Graf; Abtei EngelthalTo top
Fürst; Reichsgrafschaft; ehemals Reichsabtei Edelstetten, jedoch in der Reichsritterschaft immatrikuliert und auch dort steuerbar, als Entschädigung für das Fürstentum Fagnolles in der Grafschaft Hennegau, bestehend nur aus einem Dorf mit einem verfallenen Schloß. 1804 durch die Erbtochter weiter an den Fürsten von Esterhazy-Galantha, 1805 Erhebung zur Gefürsteten Grafschaft, 1806 an Bayern.
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Looz-Hesbaye und Corswarem
Fürst; Fürstentum Rheina-Wolbeck, bestehend aus den Resten der vormaligen Ämter Bevergern und Wolbeck und der Stadt Rheine des Fürstbistums Münster, mit der Residenz Emsdetten, einer ehemaligen Abtei, als Entschädigung durch neuere Staatsverhandlungen für die im Reichsdeputationshauptschluß nicht erwähnten Besitzungen an den Herzog von Looz-Corswarem aus der Lütticher Gegend.
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Löwenstein-Wertheim-Rochefort--Rosenberg
Fürst; für Grafschaften Rochefort ½ bei Namur und Püttlingen, Herrschaften Scharfeneck und Cugnon: die Kurmainzer Dörfer Würth und Trennfurt, Fürstbischöflich würzburgische Ämter Rothenfels und Homburg, Abteien Brombach, Neustadt, Holzkirchen, würzburgische Verwaltungen Widdern, Talheim.
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Löwenstein-Wertheim-Freudenberg
Graf; für die Grafschaft Virneburg: Fürstbischöflich Würzburgisches Amt Freudenberg, Karthause Grünau, Abtei Triefenstein, Dörfer Montfeld, Rauenberg, Wessental, Trennfeld
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Herzog;: Lübecker HospitaldörferTo top
Fürst; Reichsfürstentum; vormals Reichsabtei, als Entschädigung mit Aus¬nahme des Am¬tes Tannheim (Õ Schaesberg), des Dorfes Winterrieden (Õ Sinzendorf) und dem Schloß Hers¬berg am Bo¬densee, für die Reichsgrafschaften Win¬neburg und Beilstein. 1803 Erhe¬bung in den Reichsfürsten¬stand. 1825 an Würt¬temberg verkauft.
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Herzog; für Herzogtum Modena: Landgrafschaft Breisgau und Landvogtei Ortenau, mit der Hauptstadt Freiburg, habsburgische Sekundogenitur, 1805 an das Großherzogtum Baden.
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Nassau-Dillenburg-Oranien
Fürst; für die Statthalterschaft in den Niederlanden: ehemalige Fürstbistümer Fulda und Corvey, Reichsstadt Dortmund, Abteien Weingarten mit Brochenzell, Liebenau, Hagnau, Blumenegg/Vorarlberg und Propstei St. Gerold, Bandern/ Liechtenstein, Dietkirchen/Nassau, Priorat Hofen. 1804 werden Hofen, Liebenau und Ausnang von Habsburg eingezogen. 1804 Ausnang und Hofen von Habsburg annektiert. 1806 an Württemberg. 1810 an das Großherzogtum Frankfurt des Fürstprimas, danach wieder zurück an Kurhessen.
Zu Corvey: Fürstentum; bis 1792 Gefürstete Reichsabtei, danach Fürstbistum, 1807 an das Königreich Westphalen. Aus dem Mediatfürstentum als Dominialgut, 1810 säkularisiertem Kirchengut und Resten des Fürstentums Ratibor wurde am Anfang des 19. Jh. eine neue Herrschaft Ratibor gebildet, 1822 als Ersatz an den Landgrafen von Hessen-Rotenburg, kommt 1834 an die Fürsten von Hohenlohe-Schillingsfürst, die sich seit 1840 Herzöge von Ratibor und Fürsten von Corvey nennen.
Zu Dortmund: Grafschaft; 80 qkm mit 13 Dörfern, Staufische Reichsburg, 1504 Verleihung des Landgebiets an die Reichsstadt Dortmund.
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Fürst; für Fürstentum Saarbrücken, Grafschaft Saarwerden 2/3, Herrschaft Ottweiler, Lahr: Kurmainzische Ämter Königstein, Höchst, Kronenberg, Rüdesheim, Oberlahnstein, Eltville, Haarheim, Kassel, Kurpfälzer Amt Kaub, Kurfürstentum Köln (Rest, ohne Ämter Altwied, Nürburg), hessische Ämter Katzenellnbogen, Braubach, Ems, Epstein, Kleeberg, Dörfer Weipersfelden, Soden, Sulzbach, Schwandorf, Okriftel, Abteien Limburg, Rumersdorf, Bleidenstadt, Sayn, Grafschaft Sayn-Altenkirchen.
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Fürst; für Grafschaft Saarwerden 1/3, Herrschaft Kirchheim-Bolanden: rechtsrheinische Reste des Kurfürstentums Trier, Abteien Arnstein, Schönau, Marienstadt
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Graf; Tambach, Amt der vormaligen landsässigen Abtei Langheim des Fürstbistums Würzburg, 1805 als Ersatz im Austausch für dessen protestantische reichsunmittelbare Grafschaft Ortenburg (südwestlich von Passau).
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Graf; für Herrschaft Mylendock: Reichskarthause Buxheim, als Entschädigung zusammen mit Beuren und Obenhausen, ohne dem Dorf Pless, für die Freie Reichsherrschaft Mylendonck. 1806 an Bayern, die Standesherrschaft nach dem Aussterben der Ostein an den Grafen von Waldbott-Bassenheim verkauft, Obenhausen kommt an den Grafen von De Moy.
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Titel:
Kaiser
1803
Entschädigung für die Landvogtei Ortenau
- Bistüm Trient
- Bistum Brixen
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Graf; für die Herrschaft Dagstuhl/Lothringen: Abteien Heiligkreuz/Donauwörth, St. Magnus/Füssen und Reichsvogtei Aitrach, Klöster Kirchheim im Ries, (Mönchs)Deggingen und Maihingen.
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Graf; für Herrschaften Wittem, Eyss und Schlenacken im Herzogtum Limburg: Herrschaft Mietingen und Baltringen der ehemaligen Reichsabtei Heggbach, mit dem Zehnten in Balt6ringen. 1813 weitervererbt an den Fürsten von Esterhazy-Galantha, 1903 verkauft an Private.
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König; für Herzogtümer Geldern, Kleve tlw, Fürstentum Moers, Gebiete in den Niederlanden: Bistümer Hildesheim und Paderborn, Teile des Bistums Münster mit der Stadt, Kurmainzische Besitzungen in Thüringen: Erfurt mit Untergleichen, Eichsfeld und Treffurt tlw, Abteien Herford, Quedlinburg, Elten, Essen, Werden, Kappenberg, Reichsstädte Mühlhausen, Nordhausen, Goslar.
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Graf; für Herrschaften Wyckradt und Schwanenberg: vormals protestantische Reichsstadt Isny und katholische Reichsabtei mit Vorstadt. Die Grafen werden 1901 bayerische Fürsten, obwohl ihre Besitzung Isny zu Württemberg gehörte.
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Fürstentum; bestehend aus dem vormaligen Amt Horstmar des Fürstbistums Münster, als Entschädigung für den Anteil an der Wild und Rhein-Grafschaft in der Pfalz.
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Fürstentum; bestehend aus jeweils einem Drittel der vormaligen Ämter Ahaus und Bocholt des Fürstbistums Münster, als Entschädigung für den Anteil an der Wild- und Rhein-Grafschaft in der Palz, Residenz ist in Ahaus.
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Salm-Reifferscheidt-Bedburg
Fürst; für Grafschaft Reifferscheidt: Fürstentum, ehemals kurmeinzische Oberamt Krautheim, dazu Amt Grünfeldhausen des Fürstbistums Würzburg. Zusätzlich eine Jahresrente von Leiningen-Hardenberg. Als Ablöse für diese Jahresrente werden dafür von Leiningen die Propstei Gerlachsheim und das Dorf Distelhausen an Salm-Reifferscheidt-Krautheim überlassen. 1806 links der Jagst an Württemberg und rechts an Baden, mit der Jagst als neue Grenze.
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Fürstentum; bestehend aus jeweils zwei Drittel der Ämter Ahaus und Bocholt des Fürstbistums Münster, als Entschädigung für das Fürstentum Salm und den Anteil an der Wild- und Rhein-Grafschaft. Zusätzlich besaß die Linie noch die angrenzende Reichsherrschaft Anholt.
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Graf; vormaliges Oberamt Tannheim der Reichsabtei Ochsenhausen ohne das Graf Sinzendorf gehörende Dorf Winterrieden, als Entschädigung für die Reichsgrafschaften Kerpen und Lommersum, 1806 an Württemberg.
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Graf; Pless, vormals Amt der Reichskarthause Buxheim, als Entschädigung an den Grafen von Sickingen-Sickingen für seinen Besitz in der Pfalz: Landstuhl, Köngernheim, Heimkirchen, Schallodenbach, Schneckenhausen und Anteil an der Reichsgrafschaft Wartenberg = Ellerstadt und Oranienhof. Pless 1805 vom Grafen Fugger erworben, später an Bayern.
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Graf: Burggrafschaft Winterrieden; ehemals Dorf rechts der Iller der Reichsabtei Ochsenhausen, als Entschädigung für die Burggrafschaft Rheineck, 1805 Erhebung in den Reichsfürstenstand und zur Gefürsteten Burggrafschaft. 1822 stirbt die Line Sinzendorf aus, sodann vererbt über den Grafen von Thurn 1823 an den Grafen von Waldbott-Bassenheim.
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Graf; für Herrschaft Rohrbach, Kratz-Scharfenstein, Hirschfeld: Abteien Arensburg und Altenburg.
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Graf; Abteien Schussenried, und Weissenau, vormals zwei Reichsabteien, als Entschädigung für die Reichsgrafschaften Blankenheim und Gerolstein, Herrschaften Junkernrath und Dollendorf, 1815 verkauft zu 1/3 an Salm-Salm und 2/3 an Salm-Dyck, 1835 verkauft an Württemberg.
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Fürst; Reichsstadt und adeliges Fürststift Buchau, als Entschädigung an die Fürsten von Thurn und Taxis für verlorene Postrechte (keine verlorene linksrheinische Besitzungen!), das Prädikat Fürstentum diente als Sammelbegriff für die verschiedenen Besitzungen des Fürstenhauses: alt: der Gefürstete Grafschaft Friedberg-Scheer, neu: die Reichsabteien Marchtal und Neresheim, das fürstliche Damenstift Buchau, die Reichsstadt Buchau und die Seeherrschaft über den Federsee, dazu noch Amt Ostrach, Herrschaft Schemmerberg, Tiefental, Frankenhofen und Stetten vom Reichsstift Salem.
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Graf; Grafschaft Gutenzell, vormals Reichsabtei, als Entschädigung für die Reichsgrafschaft Gronsfeld an den Grafen von Törring-Jettenbach. Die Linie stirbt 1860 aus, eine andere Törring-Linie erbt Gutenzell. 1806 an Württemberg.
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Großherzog: Kurfürstentum Salzburg, vormals Erzbistum, ohne Grafschaft Neuburg links des Inns, und Mühldorf, 1803-05 zusammen mit den verkleinerten ehemaligen Fürstbistümer Eichstätt und Passau sowie der Fürstpropstei Berchtesgaden als Entschädigung an die habsburgische Sekundogenitur, den Großherzog von Toscana. 1805 an Bayern, der Großherzog erhält dafür das neu geschaffene Großherzogtum Würzburg als Ersatz.
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Graf; Heggbach, ohne die Dörfer Mietingen und Sulmingen (diese gleichzeitig an den Grafen von Plettenberg), Grafschaft; vormals Reichsabtei, als Entschädigung für die Reichsherrschaften Ohlbrück und Pirmont, 1809 vergrößert durch den Ankauf der Standesherrschaft Buxheim mit Beuren, diese 1914 verkauft an die Bayerische Centraldarlehenskasse.
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Graf; für Grafschaft Kriechingen: Kurkölnische Ämter Nürburg, Altwied, Kellerei Vilmar
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siehe Salm-Grumbach-Horstmar
siehe Salm-Kyrburg
siehe Salm-Salm
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Herzogtum; für Fürstentum Mömpelgard (Burgund), Grafschaft Horgau und Herrschaft Reichenweier (Elsaß): Durch den RDHS Sept./Okt. 1802 geschaffener, rechtlich getrennter Staat Neu-Württemberg der Könige von Württemberg, bestehend aus der Fürstpropstei Ellwangen als Hauptstadt, den ehemaligen Reichsstädten Aalen, Esslingen, Giengen, Gmünd, Hall, Heilbronn, Reutlingen, Rottweil, Weil der Stadt, der Fürstpropstei Ellwangen, den Abteien Comburg, Heiligkreuztal, Margrethausen, Oberstenfeld, Rottenmünster, Schöntal, Zwiefalten, Dürrenmettstetten ½ der Abtei Muri, mit der Hauptstadt Ellwangen. Am 7.1.1806 wird die Trennung aufgehoben und Eingliederung ins Königreich Württemberg.
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