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Napoleons Scheidung von Josephine im Dezember 1809

Im Vorfeld der Eheschließung zwischen Napoleon und Marie Louise knüpfte der Wiener Hof einige Bedingungen, so forderte er, das der Eheschließung kein kirchliches Hindernis in den Wege stehe.

Am 15. Dezember 1809 wurde die Trennung des Kaiserlichen Paares - zum Wohle Frankreichs - mitgeteilt und die gesamte kaiserliche Familie, die bei diesem Anlass anwesend war, unterzeichnete das offizielle Protokoll. Durch einen Senatsspruch wurde die Auslösung der kaiserlichen Ehe bestätigt.[1] Aus juristischer Sicht war damit die Trennung vollzogen.

In Zeiten der Restauration führten die Anhänger die Ungültigkeit der Ehescheidung Napoleons mit Joséphine an, um den Sohn von Napoleon und Marie Louise den Status eines unehelichen und illegitimen Sohnes Napoleons zu geben. Von Anhängern Napoleons wurde später ins Feld geführt, das es sich nicht um eine Scheidung, sondern um die Ungültigkeitserklärung der Ehe handelte.

Wie sah aber die kirchliche Seite der Eheschließung aus? Napoleon heiratete Joséphine am 09.03.1796 im Bürgermeisteramt des 2. Arrondissements von Paris und ging damit eine Zivilehe ein. Auf eine kirchliche Trauung wurde verzichtet, da man die antiklerikale und republikanische Einstellung  Bonapartes kannte. Erst im Vorfeld der Krönungsfeierlichkeiten im Jahre 1804 kam es zu einer ersten Schwierigkeit. Der Papst erfuhr wenige Tage vor der Krönung, das auch Joséphine gekrönt werden sollte. Für ihn ein Unding, da das Paar im katholischen Sinne nicht verheiratet war, lehnte er eine Krönung des Kaisers ab.

Deshalb  fand am 01.12.1804 in aller Eile und Heimlichkeit eine Trauung statt. Kardinal Fesch, der Onkel Napoleons nahm die Trauung vor. Später gab es zwar Unstimmigkeiten über den Ort -  Joséphines Privatgemächer oder die Kapelle in den Tuilerien - und die möglichen Trauzeugen - Berthier und Cambacérès aber auch Talleyrand und Duroc sind als Trauzeugen genannt. Ein weiterer Schönheitsfehler war sicherlich, das Kardinal Fesch eigentlich nicht berechtigt war die Trauung vorzunehmen: Er war weder, wie vorgeschrieben, der offizielle kirchliche Beistand der kaiserlichen Familie noch von diesem beauftragt worden.

Nach katholischer Glaubenslehre gibt es keine Ehescheidung, sondern nur die Trennung von Tisch und Bett. Doch diese Trennung sieht keine neue Eheschließung vor. Um eine neue Ehe eingehen zu können, musste nun die Ehe mit Joséphines zur bloßen Scheinehe erklärt werden. Aber nach kirchlichen Recht kann bei gekrönten Häuptern nur der Papst einen entsprechenden Spruch fällen.

Doch würde Papst Pius VII. zustimmen? War es nicht Napoleon, der 1808 in den Kirchenstaat eingefallen ist und im Mai 1809 den Kirchenstaat annektierte? Der Papst wehrte sich mit dem Kirchenbann gegen alle, die die päpstliche Autorität in Frage stellten und wurde von Napoleon aus Rom verschleppt und in Savona festgesetzt. 

Napoleon berief ein Gremium aus 7 willigen Prälaten zusammen, die »unter den gegebenen Verhältnissen« das Pariser Offizialat für zuständig erklärten. Als Ungültigkeitsgründe wurden den Offizialal schwache Gründe vorgelegt, wie zum Beispiel das der General Bonaparte die Ehe ohne die Einwilligung seiner Mutter - da Vater Carlo bereits tot war - geschlossen habe, oder das die Eheschließung 1804 keine unauflösliche Verbindung war, da sie nur auf Drängen Joséphines ohne Zeugen oder schriftliche Aufzeichnungen geschah. Ins gleiche Horn stießen Berthier Talleyrandund Duroc. Kardinal Fesch, der die Trauung vollzog schloss sich den anderen Zeugen an und bemängelte fehlende Trauzeugen und seine eigentliche Nichtzuständigkeit bei der Eheschließung 1804.

Am 09.01.1810 entschied das Diözesan-Offizialat unter Berücksichtigung der päpstlichen Lage, die Ehe der kaiserlichen und königlichen Majestäten für nichtig zu erklären und stellte beiden Ehegatten frei, erneut ein neues gültiges Ehebündnis einzugehen. Damit war die 14jährige Ehe von Napoleon und Joséphines nichts anderes als ein Verhältnis gewesen.

Nun galt es den Wiener Hof zu überzeugen, das die Eheanulierung rechtsmäßig war. Dies war jedoch nicht so schwierig, Kaiser Franz ließ sich durch die Bestätigung des Wiener Gesandten Otto beruhigen und Metternich</> selbst war sicherlich nicht interessiert, in letzter Minute in Schwierigkeiten zu geraten.

Damit stand der zweiten Eheschließung  Napoleons mit der jungen Erzherzogin Marie Louise von Habsburg nichts mehr im Wege.[2]

Auch nach der Trennung Napoleons von Joséphine blieben beide freundschaftlich verbunden. Ihr Tod im Jahre 1814 sollte den Kaiser tief treffen und selbst auf dem Sterbebett waren — so Charles de Montholon — seine letzten Worte seiner ersten Gattin Joséphine gegolten haben.


[1] Die Auflösung der Ehe Napoleons und Joséphines wäre eigentlich rechtswidrig. Nach einem von Napoleon selbst erlassenen Gesetz vom 30.06.1806 wurden Ehescheidungen des kaiserlichen Hauses unabhängig vom Geschlecht und Alter verboten. Weiterhin verstieß die Trennung gegen Artikel 277 des Code civil, wonach Ehetrennungen - auch im gegenseitigen Einvernehmen - nicht zulässig seien, wenn die Frau das 45. Lebensjahr erreicht habe. 

[2] Nach dem Tode Joséphines im Jahre 1814 bot der Papst an, die Ehe noch einmal neu einzusegnen. Aus Sicht des Papstes war die Ehescheidung von 1809 ungültig, da nur er die Auflösung der Ehe aussprechen könne. Der Wiener Hof und auch Marie-Louise hatten daran aber kein Interesse.