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Erneuerung des Roten Adlerordens

vom 12.06.1792.

Bestätigungsurkunde
bei erneuerten
Brandenburgischen Roten Adler-Ordens.
Berlin, den 12.Junius 1792

Wir Friredrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen, Markgraf zu Brandenburg, des Heil. Römisch. Reichs Erzkämmerer und Kurfürst; souveräner und oberster Herzog von Schlesien; souveräner Prinz von Oranien, Neuchatal, Balangin, wie auch der Grafschaft Glatz; in Gelder, zu Magdeburg, Kleve, Jülich, Berge, Stettin, Pommern, der Kassuben und Wenden, zu Mecklenburg und Großen Herzog; Burggraf zu Nürnberg ober und unterhalb Gebirges, Fürst zu Halberstadt, Minden, Banin, Menden, Schwerin, Ratzeburg, Östfriesland und Moers; Graf zu Hohenzollern, Ruppin, der Mark. Ravensberg, Hohenstein, Tecklenburg, Schwerin, Lingen, Büren und Leerdam; Herr zu Ravenstein, der Lande Rostock, Stargard, Limburg Lauenburg, Bülow Arlen und Breda, u.

Urkunden und bekennen hiermit: das da Wir geneigt sind, die Mittel, ausgezeichnete Tugenden und Verdienste aufzumuntern und zu belohnen, eher zu vermehren als zu vermindern. Wir die Entschließung gefasst  haben, bei dem Antritt Unserer Regierung der Brandenburgischen Fürstentümer in Franken, den von des Herrn Markgrafen von Brandenburg Ansbach und Bayreuth Liebten im Jahre 1777 erneuerten und wiederhergestellten roten Adler Orden, mit einigen Abänderungen zu bestätigen, und zum zweiten Ritterorden. Unseres Königl. Hauses und Hofes, Uns und Unserer Nachfolger an der Krone aber, für desselben Oberhaupt und Großmeister zu erklären.

Wir tun solches auch hiermit und Kraft dieses und bestätigen den erneuerten Brandenburgischen Roten Adler-Orden dergestalt und also: das dessen Insignien bestehen sollen

in einem weiß emaillierten, mit acht Spitzen und oben mit einer Königl. Krone versehenen Kreuze, zwischen dessen mit zackiger Goldarbeit aufgefüllten Spitzen der Brandenburgische rote Adler, und in der Mitte Spitzen, die vorgezogenen Anfangs-Buchstaben unseres Namens FWR. zu sehen sind. Dieses Kreuz wird an einem handbreiten, an beiden Rändern mit einer  mit einer schmalen weißen Einfassung und daneben mit einem daumenbreiten orangefarbenen Streif versehenen weißen gewässerten Bande als Kordon von der linken zur rechten Seite getragen. Der gleichfalls zu diesem Orden gehörige Stern ist von Silber gestickt, mit acht Spitzen und in der Mitte mit dem roten brandenburgischen Adler geziert, welcher auf der Brust den Zollernschen Schild und in den Klauen einen grünen Kranz hält, mit der Unterschrift in goldenen Buchstaben: Sincere constanter. und wird an der linken Seite des Oberkleides an der Brust getragen.

Gleichwie Wir nun diesen solchergestalt beschriebenen Brandenburgischen Adler-Orden zum zweiten Ritter Orden Unseres Königl. Hauses und Hofes, auch Uns und Unsere Nachfolger an der Krone für dessen Oberhaupt und Großmeister erklären, so werden Wir des Jahres einmal Selbst mit diesen Insignien und Band öffentlich erscheinen.

Wir erteilen mehrgedachten Orden hiermit auch allen Rittern des Schwarzen Adler-Ordens, jedoch in der Maße das diese das Ordenskreuz an einem schmalen Bande, von der Farbe des Kordons um den Halse tragen sollen; wie denn auch in Zukunft nimenad den Schwarzen Adler-Orden erhalten soll, der nicht vorhin mit den Roten Adler-Orden bekleidet gewesen, die Prinzen Unseres Königl. Hauses, souveraine und regierende alte Reichsfürsten allein ausgenommen.

Wir versprechen Uns von denjenigen Personen, welche Wir mit diesem Orden zu bekleiden gut finden werden, das sie solchen als ein öffentlichens Merkmal Unserer besonderen Zuneigung, Huld und Gnade ansehen und in so fern sie in Unseren Militär- oder Zivil-Diensten stehen, darin eine Aufmunterung finden werden, ihre Pflichten gegen Unsere Höchste Person und gegen Unsern Staat mit desto größerem Eifer und Treu zu erfüllen.

Die Ordens-Insignien haben die Ritter von Unserm Geheimen Kabinetts-Sekretär, jetzt dem Geheimen Sekretär Rilz junior, zu empfangen, und Ihm für diese Insignien Dreissig Stück Friedrichd´or zu erlegen.

Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedruckten Königlichen Insiegel.

so geschehen und gegeben zu Berlin, den 12ten Junius 1792.

(L.S.)        Friredrich Wilhelm