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Bericht über die Zerstörungen in der Abtei Brauweiler und Rechtfertigung gegenüber dem Vorwurf der Emigration und zugleich Antrag auf Wiedereinsetzung der Selbstverwaltung der abteilichen Güter

vom 04.02.1795.

Freyheit - Gleicheit - Verbrüderung. 

Die Abteiliche Klostergeistlicheu zu Brauweiler an die Bezirks-Verwaltung in Bonn.

Gar schröckbar und häufig sind die Krieges Trancksalen, so wir seit dem Rückzug der Kayserlichen, und seit dem Daseyn der Französischen Krieger iiberstanden haben, und zu unserem Leidwesen noch täglich überstehen müssen.

Fürerst verbreitete der unvermutete Aufruf des Commandanten Coburg im ganzen Land allgemeine Beängstigung. Er sezte uns so wie jeden andern in trauriges Nachdencken. Dem ohngeachtet harrten wir in unsern Wohnungen, bange Erwartung des folgenden Schicksaals beklemmte unsere Gemüter, die sich in der Entschließung vereinigten, eher nicht zu weichen, bis gefahrvolle Vorgänge die Unsicherheit der Personen bezeugten, und den Schritt des Abzuges nötig machten.

Bey der Retirade der Kayserlichen Truppen liefe die zuverlässige Nachrichte der Verwüstungen, Plünderungen, und Mißhandlungen, ein, wodurch die Abteylige Geistlichen sich in der Abtey nicht sicher zu seyn glaubten. Sie verließen ihre Wohnungen und suchten ihre Sicherheit im Abteylichen Seminarium binnen Köln. Allein auf die eingelaufene Nachricht, daß die Abtey am 4ten 8ber[1] nachmittags wircklich grausam geplündert worden, fasten die junge Geistlichen in der ersten Bestürtzung den Schluß sich auf der andern Rheinseite um ein Zufluchts Ort umzusehen, nachdem sie jedoch vorläufig feyrlich betheurt, und unterschrieben hatten, daß Furcht, Noth, und Schröcken sie hiezu bewege, und daß sie durch diese Flucht ihr Leben retten müsten.

Da unser Abt seine ihm anvertraute Gemeinde unter seiner Obhut und Leitung sorglich beobachtete, da er sich immerfort zur Pflicht machte, durch Bildung der Jugend wackere Männer dem Staat darzubieten, so gesellte er sich zu ihnen, und ließe die tröstliche Versicherung zurück, daß er auf der Stelle in die vorige Wohnung einkehre, sobald die traurige Umstände in Sicherheit, und Ordnung sich urnstallten würden. Allein sie fanden den Rückweg gesperret, untersagt, und der Wunsch sich gleich wieder vereinigt zu sehen, bliebe durch das Verhängnis bis hiehin unerfüllt. Indessen nahmen die vierzehn ältern noch anwesende, welche auf dieser Seite des Rheins sich versteckt hatten, nach dem völligen Rückzug der kayserlichen Truppen ihre vorige Wohnplätze ein.

Wir fanden in der Abtey einen Greuel der Verwüstung, alle Zimmern waren erbrochen, alle Meublen geraubt, dreyzehn Fuder Wein ausgeleert, die Vorräte der Victualien geraubt, und das wenige, was sich nicht verschleppen ließe, wurde boshafter Weise verdorben und unbrauchbar gemacht.

Zweitens gaben wir der Republique sämtliche Früchten, welche übrig gelassen worden ganz gerne her, wir beherbergten so gut wir konnten die französisch Generäl, und boten alles auf der Francken Nation in jedem Betracht ein Genügen zu leisten.

Die Abteiliche Pfächter braggten ihre Früchten in die Magazinen der Republique, sie gaben ihr Vieh und Fourage gerne her, und wir mahnten sie nachdrucksamst in allen Punckte und so die Republique fodem würde, sich nicht das mindeste zu Schulden kommen zu lassen.

Drittens wurde zum Behuf der Republique einige hundert Morgen der schönsten abteilichen Büschen weggehauen, die unter die hauptsächliche Bestandtheile der Abtey gehörten.

Kurtz! Wir gaben alles her, und im geringen Anschlag dorfen wir die Verluste und Lieferungen auf mehr dann zweimal hundert tausend Livres angeben.

Kaum glaubten wir einiger maßen ruhig zu seyn, da man uns am 2ten dieses noch gar den letzten Stoß versezte und die Verwaltung untersagte, die Einnahmen verbote, und den Geld Vorrath ad 13 Rhr [Anlag Zifer 1.1 wegnahme, welches alles einsweilen, wie wir vernehmen, aus der Ursach geschehen, weil der Abt, und einige Glieder abwesend wären. Die Abschrift des darüber abgehaltenen Protocolls haben wir nicht erhalten können. - Vermutlich soll also die Frage zur Entscheidung kommen, ob wir als Emigrite zu betrachten seyen oder nicht.

Zur Rechtfertigung stellen wir in der Anlag Zfr. 1. die Geschichte auf, woraus eben so, wie aus obiger Voraussetzung erhellet, daß die Abwesenheit einiger unserer Mitbrüder mit der Abwesenheit derjenigen nicht in Vergleichung stehe, welche aus Hartnäckigkeit ihren Herd verlassen, mit Fürsatz die Rückkunft verzögeren, und sich weigeren der französischen Constitution ihre Unterwürfigkeit zu bezeigen, oder die Grosmuth des edlen Francken Volcks zu genießen.

Richtig glauben wir zu urteilen, daß die Anzahl unserer Anwesenden eine gantze Gemeinde ausmache, die ohnehin in der Anzahl der Köpfen sich nicht immer gleich bleibt.

Richtig glauben wir schließen und hoffen zu dürfen, daß die französische Nation alle Bewohner der eroberten Länder mit wahrer Grosmut beschütze, und uns unschuldige die wider andere etwa verhängte Strafgesätzen nicht fühlen lasse, vielmehr nach dem Buchstabe des Gesätzes uns in den Abteilichen Besitzungen und Gerechtsamen handhabe.

Wir wißen und betheuren feyrlichst, unsern abwesenden Mitbrüder nichts empflndlicher zu seyn, als sich von uns und von ihren Wohnungen entfernt zu sehen.

Sollte man, welches jedoch die Billigkeit der Französischen Nation nicht vermuthen Iäßt, die abwesende Brauweiler Geistlichen, als solche Emigrite betrachten, welche aus Abneigung gegen die Republick auswanderten, und sich der gesätzlichen Straf unterzogen, sollte man gegen sie nach der äußersten Schärfe dadurch verfahren, daß die Verwaltung und der Empfang sämtlicher Abteylicher Gemeinde Einkünften sollte sequestrirt werden, so fällt platterdings auf uns unschuldige, welche wir noch immer eine Abteiliche Gemeinde ausmachen, die gantze Strafe zurück, und die den anwesende zugesagte Sicherheit, wie auch der versprochene Schutz des Eigentums hörte in so weit auf, als die durch uns anwesende noch vollends bestehende Gemeinde im Empfang und Genuß der Revenuen, und in Ausübung der bestehenden Gerechtsamen gekränckt, und benachteiliget würde.

Nebst den vielen Aufopferungen, wovon wir oben erwehnten, wird der Erzstifts Köllnischen Geistlichkeit, worunter die Abtey Brauweiler gehöret, die Zalung einer merklichen Contributions Summe auferlegt und, da auch wir hierinn unsern Anteil tragen, da wir zu Beyschaffung desselben hin und wider Anleihe eröffnen müssen, so legt jetzt der Stadtkundige Vorgang - daß der Inspecteur der National Domainen in Beystand des Bürgern Brengruber derenselben Empfänger, eines Gewaltrichtern, und zween Magistrats Cominissarien die Haußvisitation gehalten, die Cassen weggenommen p.p. - uns unübersteigliche Hindernissen in den Weg, und verstopft die Quellen, woraus die Anschaffung der Contributions Gelder zu leiten war; wenigstens zieht der Private aus dieser Geschichte die nachteiligste Folgen, er bezeigt sich schüchtern, er beurteilt uns als ausgewanderte, und glaubt sich jezt der Gelder verlustig, die er der Abtey als ein Darlehn hergeben würde.

Vom Geldvorrath entblößt sollen wir dermale den Bürger Brengruber um Anschaffung jeder in der Haußhaltung nötiger Kleinigkeit besprechen, wir sollen, die wir uns gewis keiner Verschwendung schuldig wissen, keine Verwaltung, keinen Empfang führen, wir sollen Contributions Summen bezahlen, allein wer wird uns hierinn hilfliche Hand darbieiten, wenn der wider uns vorwaltende Verdacht nicht verscheucht, die Sequestration nicht aufgehoben; und wir in den vorigen Stand zurückgestellt werden. 

Dem Vernehmen nach soll der Bürger Brengruber entschlossen seyn mit ehestem die Inventarisation und Consignation in unserem Seminario und in der Abtey Brauweiler vorzunehmen. Auf solche Art würde man uns die traurigste Anblick vor Augen stellen. und mancher würde uns nach gewissen Betracht als Gefangene und treulose Menschen ansehen, bey denen Verschleppung und Verschwendung zu befürchten wäre.

Aus den von Brengruber mitgenommenen Gelder wollten wir die Rechnungen einiger armen Bürger, und Taglöhner auszahlen, und die Kleinigkeiten in der Haußhaltung anschaffen. Dermale aber muß. wie uns berichtet wird, der Bürger Brengruber die Gelder am 8ten dieses an die Casse ohn fehl abgeben, wofern die hießige Stelle vor der Zeit nicht erkennen würde, daß die Gelder uns sollten obrückgegeben werden. Wir hoffen also dieses unum somehr da der arme, und der Taglöhner auf die Auszalung bey uns seine zuverlässige Rechnung machte.

Die schmertzhafteste Empfindungen so die vorseyende Bedrückung, und fernere Bedrohungen für die Zukunft uns ohne unser Verschulden verursachen, werden bey jedem unbefangenen Gemüthe einleuchtend seyn.

Wir geben auch Bürger Verwalter diese Anmerckungen zur Überlegung anheim; Versüßet unsere Leiden, beurteilet uns als Freunde der Republique, wir fordern Ewere Menschen Liebe auf, wir bitten Euch dahero, die Abteiliche Brauweiler Gleistlichen als nicht emigrirt zu erklären, uns bey unsern Rechten zu handhaben, die Sequestration aufzuheben. alle weiteres Verfahren betref der lnventarisation und Consignation zu verbieten, sodann die Rückgabe der uns weggenommener Geldern und Büchern zu erkennen.

Dörfte ein- oder anderes in unseren Bitten nicht gleich reif genug scheinen, so ersuchen wir Euch wegen offenbahrer Gefahr des Verzugs, wesfalls wir gegenwärtige Vorstellung durch einen Eilbotten übersenden, und durch denselben einen gefälligen Gruß begehren, wenigstens dahin einsweilen zu erkennen, daß die Sequestration solle aufgehoben, die Bücher und Gelder zurückgegeben. in unserem Seminano und in der Abtey weder Inventarisation weder Consignation solle vorgenommen werden, sondern wir in unsere Rechten, Verwaltungen, Empfängen und Ausgaben einsweilen vollends sollen gehandhabet seyn.

Gruß und Verbrüderung
Köln den 4. Febr. 1795

Die Ordensgeistliche der Abtey Brauweiler:
in deren Namen:
Laurent. Geyr
Franc. Cramer



[1] 4. Oktober

 

Quelle:
Schreiner, Peter: Die Geschichte der Abtei Brauweiler bei Köln 1024 - 1802, Pulheim 2001