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Patent über die Inbesitznahme der Markgrafschaft Ansbach-Bayreuth

vom 20.05.1806.

Wir Maximilian Joseph, von Gottes Gnaden König von Bayern, des heil. römischen Reiches Erzpfalzgraf, Erztrucheß , und Kurfürst.

Entbieten allen und jeden, die dieses lesen oder lesen hören, Unsere Gnade und Unsern Gruß, und fügen demselben zu wissen.

Da durch eine zwischen Seiner französisch-kaiserlichen Majestät und Uns geschlossene Übereinkunft es dahin gediehen ist, dass die Markgrafschaft Ansbach, so wie solche bisher von Seiner Königlichen Majestät von Preussen besessen worden ist, an Unser Königreiches  Haus überwiesen werden, und demselben auf ewige Zeiten angehören und verbleiben soll: so haben Wir in Gemäßheit dieser Übereinkunft beschlossen, nunmehr von genannter Markgrafschaft, allen ihren Orten, Zugehörungen und Zuständigkeiten Besitz nehmen zu lassen, und die Regierung darin anzutreten. Wir tun dieses Kraft des gegenwärtigen Patents, und verlangen daher von der Geistlichkeit, der Ritterschaft, den Lehnleuten, Einsassen, Zivil- und Militärbedienten, Magistraten der Städte und sämtlichen Untertanen, Einwohnern, wessen Standes oder Würde sie sein mögen, so gnädig als ernstlich, dass sie sich Unserer Regierung unterwerfen, und Uns von nun an als ihren rechtmäßigen König und Landesfürsten ansehen und erkennen, auch Uns vollkommen gehorsam, und alle Untertänigkeit und Treue erweisen, und demnächst, sobald Wir es erfordern werden, die gewöhnliche Erbhuldigung leisten. Wir erteilen ihnen dagegen die Versicherung, dass Wir ihnen mit königlicher Huld und Gnade und landesväterlichem Wohlwollen jederzeit zugetan sin, und ihrer Wohlfahrt und Glückseligkeit Unsere ganze landesväterliche Vorsorge unermüdet widmen werden.

Wir haben die oberste Leitung der Besitznahme ebengedachter Markgrafschaft und der öffentlichen Staatsverwaltung derselben Unserm Kämmerer, wirklichen geheimen Rat, Generalkommissär in Franken, Präsidenten der Landesdirektion zu Bamberg, und des St. Hubertusordens Ritter, Karl Friedrich Grafen von Thürheim, als unserem Hofkommissär übertragen, und erwarten von sämtlichen Untertanen, dass sie allen von demselben in Unserm Namen zu treffenden Anordnungen und Einrichtungen Folge leisten werden.  Wir setzen dabei fest, dass vor der Hand sämtliche dort angestellte Beamte die ihren zukommenden Amtsverrichtungen ordnungsmäßig, nach dem bisherigen Geschäftsgange, dergestalt einstweilen fortsetzen, dass sie Unserer Gnade und Unsers ferneren Vertrauens würdig bleiben.

Zu Urkunde dessen haben Wir gegenwärtiges Paten allerhöchst eigenhändig vollzogen, und mit Unserem königlichen Insiegel bekräftigen lassen. So geschehen und  gegeben in unserer Residenzstadt München, den 20. Mai 1806.

(L.S.)

Max Joseph.
Freiherr von Montgelas.

Auf königl. allerhlchstem Befehl.
von Flad.

 

Quelle:
Privatarchiv EPOCHE NAPOLEON