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Publicandum über die Königlich Preussische Abtretung des Fürstentums Ansbach an die Krone Bayerns

vom 21.05.1809.

Nachdem, zu Folge der zwischen Seiner Königlichen Majestät von Preussen mit Sr. Majestät, den Kaiser der Franzosen und Könige von Italien getroffenen Uebereinkunft, das Fürstenthum Ansbach bereits vor mehreren Wochen von dem Kaiserl. Französischen Herrn Reichs-Marschall Bernadotte, im Namen Sr. Majestät des Königs von Bayern, militärisch in Besitz genommen worden; so mache ich nunmehr sämmtlichen Unterthanen, Vasallen, Lehnsleuten, Corporationen, geistlichen und weltlichen Dienern jenes Fürstenthums hierdurch, vermöge erhaltener Vollmacht und unmittelbaren Auftrages, bekannt, daß Se. Königliche Majestät von Preussen vom heutigen Tage an, den bisher in Höchstdero Namen noch fortgesetzten Civil-Besitz aufgeben und an Se. Königliche Majestät von Bayern überlassen wollen.

Ich übergebe daher hiermit das Fürstenthum Ansbach mit allen darauf haftenden Lasten und Verbindlichkeiten im Namen Sr. Königlichen Majestät von Preussen, jedoch mit Vorbehalt Allerhöchstdero Privat-Eigenthums, an die Krone Bayern, entlasse hierdurch sämmtliche Unterthanen, Vasallen und Lehnsleute, Corporationen, geistliche und weltliche Beamte des Fürstenthums Ansbach ihrer Pflichten gegen Se. Königliche Majestät von Preussen, jedoch gleichfalls mit Vorbehalt ihrer fortdauernden Verpflichtung in Absicht auf das vorgedachte Privat-Eigenthum, weshalb der Dienst-Eid der Officialen in Kraft bleibt, und überweise sie an die Krone Bayern als ihre neue Landesherrschaft mit ausdrücklicher Wahrung aller ihrer Prärogattiven, Rechte, Ansprüche, Freiheiten Nutznießungen, Gehälter, Pensionen, Emolumente etc. so wie dagegen auch mit allen Verpflichtungen und Dienstleistungen.

Im Namen und auf ausdrücklichen Befehl Sr. Königlichen Majestät von Preussen, bezeuge ich allen bisherigen treuen Unterthanen, Vasallen und Dienern des Fürstenthums Ansbach den Königlichen Dank für ihre große und treue Anhänglichkeit und den bewiesenen ausgezeichneten Dienst-Eifer, indem ich die Versicherung hinzufüge, daß gedachte Se. Königliche Majestät an ihren künftigen Wohl, dessen fernere Beförderung Allerhöchstdieselben von ihrem nunmehrigen Landes-Regenten mit Zuversicht hoffen, stets den lebhaftesten Antheil nehmen, und ihnen mit Vergnügen die Fortdauer Allerhöchstdero Wohlwollens beweisen werden.

Ansbach, den 21. May 1806.

Königliche Preussischer zur Uebergabe des Fürstenthums Ansbach
an die Krone Bayern bevollmächtigter
Immediat-Commissarius

Nagler

Quelle:
Privatarchiv EPOCHE NAPOLEON