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Renunciationsurkunde vom 01.08.1806

vom 01.08.1806.

Hochwürdige, Hoch- und hochwohl-. Auch Wohlgeborene,
insbesonders hoch- und vielgeehrteste Herren!

Die zur allgemeinen deutschen Reichsversammlung bevollmächtigten unterzeichneten Botschafter und Gesandte haben den Befehl erhalten, Namens Ihrer höchst- und hohen Committenten Euren Excellenzien, Hochwürden, Hoch-, Hochwohl- und Wohlgeboren nachstehende Erklärung mitzutheilen:

Die Begebenheiten der drei letzten Kriege, welche Deutschland beinahe ununterbrochen beunruhigt haben, und die politischen Veränderungen, welche daraus entsprungen sind, haben die traurige Wahrheit in das hellste Licht gesetzt, dass das Band, welches bisher die verschiedenen Glieder des deutschen Staatskörpers miteinander vereinigen sollte, für diesen Zweck nicht mehr hinreiche, oder vielmehr, dass es in der That schon aufgelöst sei; das Gefühl dieser Wahrheit ist schon seit langer Zeit in dem Herzen jedes Deutschen; und so drückend auch die Erfahrung der letzten Jahre war, so hat sie doch im Grunde nur die Hinfälligkeit einer in ihrem Ursprunge ehrwürdigen, aber durch den allen menschlichen Anordnungen anklebenden Unbestand fehlerhaft gewordenen Verfassung bestätigt. Nur diesem Umstande muss man ohne Zweifel die im Jahre 1795 im Reiche selbst sich hervorgethane Trennung zuschreiben, die eine Absonderung des Interesse des nördlichen und südlichen Deutschlands zur Folge hatte. Von diesem Augenblicke an mussten nothwendig alle Begriffe von einem gemeinschaftlichen Vaterlande und Interesse verschwinden; die Ausdrücke: Reichskrieg und Reichsfrieden wurden Worte ohne Sinn; vergeblich suchte man Deutschland mitten im deutschen Reichskörper. Die Frankreich zunächst gelegenen, von allem Schutz entblössten und allen Drangsalen eines Krieges, dessen Beendigung in den verfassungsmässigen Mitteln zu suchen nicht in ihrer Gewalt stand, ausgesetzten Fürsten sahen sich gezwungen, sich durch Separatfrieden von dem allgemeinen Verbande in der That zu trennen.

Der Friede von Lüneville, und mehr noch der Reichsschluss von 1803 hätten allerdings hinlänglich scheinen sollen, um der deutschen Reichsverfassung neues Leben zu geben, indem sie die schwachen Theile des Systems hinwegräumten und die Hauptgrundpfeiler desselben befestigten. Allein die in den letztverflossenen 10 Monaten unter den Augen des ganzen Reichs sich zugetragenen Ereignisse haben auch diese letzte Hoffnung vernichtet, und die gänzliche Unzulänglichkeit der bisherigen Verfassung aufs neue ausser allem Zweifel gesetzt.

Bei dem Drange dieser wichtigen Betrachtung haben die Souverains und Fürsten des mittäglichen und westlichen Deutschlands sich bewogen gefunden, einen neuen und den Zeitumständen angemessenen Bund zu schliessen. Indem sie sich durch gegenwärtige Erklärung von ihrer bisherigen Verbindung mit dem deutschen Reichskörper lossagen, befolgen sie blos das durch frühere Vorgänge, und selbst durch Erklärungen der mächtigern Reichsstände aufgestellte System. Sie hätten zwar den leeren Schein einer erloschenen Verfassung beibehalten können, allein sie haben im Gegentheil ihrer Würde und der Reinheit ihrer Zwecke angmessener geglaubt, eine offene und freie Erklärung ihres Entschlusses und der Beweggründe, durch welche sie geleitet worden sind, abzugeben.

Vergeblich aber würden sie sich geschmeichelt haben, den gewünschten Endzweck zu erreichen, wenn sie sich nicht zugleich eines mächtigen Schutzes versichert hätten, wozu sich nunmehr der nämliche Monarch, dessen Absichten sich stets mit dem wahren Interesse Deutschlands übereinstimmend gezeigt haben, verbindet. Eine so mächtige Garantie ist in doppelter Hinsicht beruhigend. Sie gewährt die Versicherung, dass Se. Maj. Der Kaiser von Frankreich Allerhöchstdero Ruhms halber eben so sehr, als wegen des eigenen Interesses des französischen Kaiser-Staates, die Aufrechterhaltung der neuen Ordnung der Dinge in Deutschland und die Befestigung der inneren und äusseren Ruhe sich angelegen sein lassen werden. Dass diese kostbare Ruhe der Hauptzweck des rheinischen Bundes ist, davon finden die bisherigen Reichs-Mitstände der Souverains, in deren Namen die gegenwärtige Erklärung geschieht, den deutlichen Beweis darin, dass jedem unter ihnen, dessen Lage ihm eine Theilnahme daran erwünschlich machen kann, der Beitritt zu demselben offen gelassen ist.

Indem wir uns nun dieses höchsten und hohen Auftrags hierdurch schuldigst entledigen, so haben wir zugleich die Ehre, die Versicherung der hochachtungsvollsten Ergebenheit hinzuzufügen, womit wir sind

Regensburg den 1. Aug. 1806.

Euer Excellenzien, Hochwürden, Hoch- Hochwohl- und Wohlgeboren
Gehorsamst ergebenste

Freiherr von Rechberg, Sr. Kgl. Majestät v. Bayern Geh.-Rath und bisheriger Comitialgesandter.

Freiherr von Sekendorf, Sr. Kgl. Majestät von Württemberg Staatsminister und bisheirger K.K.G.

Kurfürstl. Reichserzkanzler, Staatsminister und Directorialgesandter, Freiherr von Albini.

Der kurfürstl. Badensche Gesandte, Albrecht Freih. V. Sekendorf.

Landgräflich Hessischer Gesandter, Freiherr v. Türkheim.

Edmund Freiherr v. Schmitz-Grollenburg, Se. Hochfürstl. Durchlacht zu Hohenzollern-Hechingen und des hochfürstl. Gesammthauses Hohenzollern Gesandter.

Weihbischoff und Domdechant v. Wolf, als hochfürstl. Salm-Kyrburgischer Comitial-Gesandter.

v. Mollenbec, von wegen Sr. Hochfürstl. Durchl. Zu Isenburg.

Quelle:
Ghillany, Friedrich Wilhelm: "Sammlung der wichtigsten Europäischen Friedensschlüsse, Congressacten und sonstigen Staatsurkunden vom westphälischen Frieden bis auf die  neueste Zeit", in: Diplomatisches Handbuch Band 2, 1855