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Proklamation des Leipziger Gouverneurs Macon

vom 18.10.1806.

Der General; Gouverneur der Stadt, verbietet ausdrücklich den Bürgermeistern und Andern, irgend einem französischen Individuo, von welchem Range es sey, ohne Anordnung (Visa) oder ausdrückliche Ordre des Commandanten dieser Stadt irgend etwas herzureichen.

Leipzig, den 18.10.1806.

MACON

Quelle:
Poppe, Maximilian: Chronologische Übersicht der wichtigsten Begebenheiten aus den Kriegsjahren 1806-1815: Mit besonderer Beziehung auf Leipzigs Völkerschlacht und Beifügung der Originaldokumente, Leipzig 1848.