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Akzessionsvertrag der sächsischen Herzöge zum Rheinbund

vom 15.12.1806.

Napoleon von Gottes Gnaden und durch die Konstitution Kaiser der Franzosen, König von Italien.

Nachdem Wir den Traktat eingesehen und erwogen haben, welcher zu Posen am 15. Dezember 1806 durch den Herrn Divisionsgeneral Michel Düroc, Grosmarschall Unsers Pallastes u. s. w. Kraft der von Uns in dieser Hinsicht ihm ertheilten Vollmacht mit dem Herrn geheimen Regierungsrath Friedrich von Müller, dem Kammerherrn August Baron von Studnitz, dem Herrn Oberstallmeister Baron von Erffa., dem Herrn Baron Karl August von Lichtenstein und dem Herrn Baron Adolph von Dankelmann gleichfalls mit Vollmachten versehen, abgeschlossenen, festgesetzten und unterzeichnet worden ist, und welcher seinem ganzen Inhalte nach folgendermaßen lautet:

Da Se. Majestät der Kaiser der Franzosen und König von Italien, Beschützer des rheinischen Bundes und Ihre Hochfürstlichen Durchlauchten die Herzoge von Sachsen Weimar, Sachsen-Gotha, Sachsen-Meinungen, Sachsen-Hildburghausen und Sachsen-Koburg festsetzen wollen, was den Beitritt JJJ. HHH. DDD. zum rheinischen Bunde betrifft, so haben Sie zu Ihren bevollmächtigten Ministern ernannt, nämlich:

Ihre Majestät der Kaiser der Franzosen und König von Italien den Divisionsgeneral Michel Düroc, Grosmarschall des Pallastes, Groskreuz der Ehrenlegion, Ritter des Preusischen rothen und schwarzen Adlers, wie auch des Badischen Ordens der Treue

und J. H. D. der Herzog von Sachsen-Weimar und Eisenach Ihren geheimen Regierungsrath Friedrich von Müller:

J. H. D. der Herzog von Sachsen Gotha und Altenburg Ihren Kämmerer und bevollmächtigten Minister August Baron von Studnitz.

J. H. D. die verwittibte regierende Herzogin von Sachsen-Meinungen Ihren Oberstallmeister Baron von Erffa.

J. H. D. der Herzog von Sachsen-Hildburghausen den Baron Karl August von Lichtenstein,

Und J. H. D. der Herzog von Sachsen-Koburg Ihren Oberbergrath Baron Adolph von Danckelmann, welche - nach ausgewechselten beiderseitigen Vollmachten, über folgendes überein gekommen sind:

Art. 1. J. H. D. der Herzog von Sachsen-Weimar und Eisenach, J. H. D. der Herzog von Sachsen-Gotha und Altenburg, J. H. D. die verwittibte regierende Herzogin von Sachsen-Meinungen, J. H. D. der Herzog von Sachsen-Hildburghausen und J. H. D. der Herzog von Sachsen-Koburg treten dem zu Paris den 12. Juli des jetzigen Jahrs geschlossenen Verbindungs- und Vereinigungstraktat bei und durch diesen Beitritt treten sie in alle Rechte und Verbindlichkeiten dieses Verbindungs- und Vereinigungstrakts, so, als wenn sie kontrahirende Theile des benannten Traktats gewesen wären.

Art. 2. JJJ. HHH. DDD. werden in dem Fürstenkollegio Sitz nehmen. Ihr Rang in diesem Kollegio wird durch die allgemeine Versammlung bestimmt werden.

Art. 3. Ohne vorgängige Einwilligung des rheinischen Bundes soll in keinem Falle und aus was Ursach es auch seyn möge, keinen fremden Truppen oder Detaschements fremder nicht in diesem Bunde sich befindender Mächte, der Durchmarsch durch die herzoglichen Lande verstattet werden.

Art. 4. Die Ausübung des katholischen Gottesdienstes soll in allen Besitzungen JJJJJ. HHHHH. DDDDD. dem des lutherischen gleich gestellt werden und die Unterthanen beider Religionen sollen ohne Einschränkung gleiche Civil- und politische Rechte genießen, ohne daß jedoch dem gegenwärtigen Besitz und der Benutzung der Kirchengüter Abbruch geschähe.

Art. 5. Die Kontingente, welche die Herzogthümer Sachsen-Weimar, Sachsen-Gotha, Sachsen-Meinungen, Sachsen-Hildburghausen und Sachsen-Koburg im Falle eines Krieges zu stellen haben, sollen aus 2800 Mann Infanterie bestehen. Diese sollen so vertheilt werden, daß Sachsen-Weimar 800 Mann, Sachsen-Gotha 1100, Sachsen-Meinungen 300, Sachsen-Hildburghausen 200 und Sachsen. Koburg 400 Mann stellt. Diese 2800 Mann sollen zu einem Regimente von 3 Bataillons gebildet werden, dessen Oberbefehl und Inspektion zwischen den beiden ersten Linien des Hauses wechselt.

Art. 6. Der gegenwärtige Traktat soll genehmigt und die Ratifikationen in Berlin in Zeit von 14 Tagen von Unterzeichnung desselben an gerechnet, oder wenn es noch früher geschehen kann, ausgewechselt werden.

So geschehen und unterzeichnet, Posen am 15. Dezember 1806.

Unterzeichnet

M. Düroc
Fürst von Benevent

F. Müller

August Baron von Studnitz

von Erffa.

August Baron von Lichtenstein

F. Müller (für Baron von Dankelmann)

So haben Wir vorstehenden Traktat in allen und jeden darin enthaltenen Artikeln genehmigt, erklären auch, daß er angenommen, ratifizirt und bestätiget ist, und versprechen, daß er unverbrüchlich gehalten werden soll.

Zu Urkund dessen haben Wir gegenwärtige Akte ausgefertigt, eigenhändig unterschrieben und mit Unserm kaiserlichen Insiegel versehenen lassen.

Posen, am 16. Dezember 1806.

(L.S.) Napoleon

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten
K. M. Talleyrand

Auf Befehl des Kaisers:
Der Minister Staatssekretair
H.B. Maret

Quelle:
Winkopp, P.A. (Hg.): Die Rheinische Konföderations-Akte, Frankfurt am Main 1808