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AKO Friedrich Wilhelm III. an General der Kavallerie von Blücher

vom 08.06.1809.

Mein lieber General von Blücher! Auf Eure Berichte vom 3. und 4. d.M. woraus Ich den Ausgang der v. Schillschen Unternehmung, nachdem der Major von Schill selbst auf dem Platze geblieben und die von Euch getroffenen vorläufigen Verfügungen über die Aufnahme der sich zur Rückkehr in Meine Staaten eingefundenen Ueberreste seines Haufens ersehenhabe, gebe Ich Euch Meine Entschließung folgendergestalt zu erkennen.

Zuvörderst halte ich die Mannschaften auf den in der Rhede vor Swienemünde liegenden 14 Schiffen für die Infanterie, welche nach der von Euch eingereichten Ordre des die fremden Truppen kommandierenden Generals Gratien, gleich der danach abgelieferten Kavallerie, freien Abgang zur Rückkehr in meine Staaten, bewaffnet wie sie war, erhalten hat. Sodann sehe Ich das, was zwischen den Lieutenant v. Quilenstirna und den Offiziers v. Brunnow, Rudorff und p. v. Rochow, nach den eingereichten schriftlichen Aufsätzen von 1. d. M. verhandelt worden, dem ausdrücklichen Inhalte derselben gemäß, für eine unbedingte Unterwerfung unter die Kriegs Gesetze und Meine dem gemäß zu ertheilende Befehle an. Unter dieser Voraussetzung, genehmige Ich die Wiedereinlassung dieser bewaffneten Haufen und das Ihr dieselben, theils durch das angeordnete Kantonnement auf der Insel Usedom für die Kavallerie in meine Gewalt gebracht, theils durch die angeordnete Sammlung und Transport der Infanterie nach Stargard dafür, daß solche in Meine Gewalt gebracht werde, gesorgt habt. Denn wenn Ihr diese bewaffneten Haufen, die Euch von dem General Gratien zugeschickt worden, nicht angenommen hättet, so hätten daraus neue Unruhen in den benachbarten Staaten entstehen können, für die Ihr Euch dadurch verantwortlich gemacht haben würdet. Nachdem aber dieser Zweck einmal erreicht ist, so müßten sämmtliche Offiziers aus Meinem Diensten, die dem Major v. Schill zu seiner Unternehmung gefolgt und jetzt wieder zurückgekehrt sind, vor einem Kriegs Gericht über ihr Verhalten Rechenschaft geben, die einländischen gemeinen Soldaten und Unteroffiziers aber an andere Regimenter und Bataillons vertheilt werden. Ueber dieses Vertheilung werde Ich Euch mit besonderer Anweisung versehen und darin die Orte bestimmen, wohin Ihr die Mannschaften von den jetzt dabei befindlichen Offiziers abführen lassen sollet. Sobald die Mannschaften aber an dem Orte ihrer Bestimmung abgeliefert sind, müßen die Offiziers nach Kolberg geschickt werden und daselbst während der kriegsgerichtlichen Untersuchung Arrest erhalten. Zu dieser Untersuchung habt Ihr unverzüglich die Commißarien unter Zuordnung eines tüchtigen Auditeurs zu ernennen, nach geschlossenem Verhöre und beigebrachten Vertheidigung aber das Kriegs Recht, zu dessen Präses Ich Euch selbst ernenne, zu kommandiren und das gesprochene Urtheil welches, da die That selbst klar und die beigebrachte Entschuldigung, daß sie nicht gewußt, das der v. Schill ohne Meinen Befehl gehandelt, leicht auszumitteln ist, keinen sonderlichen Aufenthalt finden kann, schleunigst zur Bestätigung einzusenden. Zu desto größerer Beschleunigung der Sache laße ich Euch die in Berlin unter der LEitung des General Major v. Stutterheim verhandelten Untersuchungs-Akten nach einem deshalb an ihn ergangenen Befehl, übersenden. Übrigens genehmige Ich, daß Ihr die bei den auf den Schiffen befindlichen Haufen sich findenden Ausländer, die nicht in MEiner Armee gedient haben, entlasset und bezeuge dem Lieutenant von Quilenstirna Meine Zufriedenheit mit seinem Verhalten. 

Ich bin Euer wohlaffectionirter König.

Königsberg, den 8. Juni 1809.

Friedrich Wilhelm

An den General der Kavallerie von Blücher
zu Stargard

Quelle:
Privatarchiv EPOCHE NAPOLEON