Skip to main contentSkip to page footer

Generalkommissär von Reischach fordert die Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung im Fürstentum Mergentheim

vom 03.07.1809.

Im Namen Seiner Königlichen Majestät von Würtemberg.

Der so unerwartet in dem Fürstenthum Mergentheim ausgebrochene, und durch die Gewalt der Waffen gedämpfte Aufstand hat Seine Königliche Majestät zu der nothwendigen Maßregel bestimmen müssen, aus der Stadt Mergentheim sowohl, als auch aus den zum Fürstenthum gehörigen sämmtlichen Ortschaften GEissel ausheben zu lassen, welche mit ihren Personen für die Erhaltung der Ruhe und Ordnung zu haften haben. Seine Königliche Majestät versehen sich demnach um so gewisser zu sämmtlichen Unterthanen Ihres Fürstenthums Mergentheim, daß sie sich beeifern werden, ihre beschwornen Unterthanenpflichten mit aller Gewissenhaftigkeit und Treu zu erfüllen, als der geringste Frevel, wodurch die öffentliche Ruhe und Ordnung künftig gestört wird, nicht nur exemplarisch wird bestraft, sondern auch die ausgehenden Geissel mit Gut und Blut dafür zu büßen haben werden. Von dem anhoffenden guten Benehmen der Unterthanendes Fürstenthums Mergentheim wird es demnach allein abhängen, wie lange diese für die ungestörte Erhaltung der öffentlichen Sicherheit sowohl als für die Unverletzlichkeit Ihrer im Fürstenthume Mergentheim gegenwärtig befindlichen Königlichen Staatsdiener und Beamten nothwendige Maßregel fortdauern wird, und nur die volle Ueberzeugung von der Rückkehr besserer Gesinnungen, welche Seine Königliche Majestät durch unzweideutige Beweise der unverbrüchlichsten Treue und der unbedingte Unterwürfigkeit von ihren Unterthanen dieses Fürstenthums bald bethätigt zu sehen hoffen, werden Alerhöchstdieselbe bestimmen, die ausgehobenen Geissel wieder auf freien Fuß zu setzen, und sie ihren Familien und Gemeinden zurückzugeben.

Mergentheim, den 3. Juli 1809.

Der Königliche General-Kommisär,
Ober-Regierungs-Präsident und geheime Rath
Freiherr von Reischach

Quelle:
Anonym: Die Würtemberger in Mergentheim. Geschrieben von einem Augenzeugen im Jahre 1810, 1818