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Herzog Friedrich Franz I. von Mecklenburg ruft zu Spenden zur Kriegsfinanzierung auf

vom 26.03.1813.

»Das volle Vertrauen auf die Gesinnungen meiner geliebten Unterthanen läßt mich nicht zweifeln, daß die Mecklenburger in den ehrenvollen Anstrengungen, welche die allgemeine Sache des deutschen Vaterlandes erfordert, nicht hinter ihren Nachbaren zurückbleiben werden; da jetzt unverkennbar der schmerzvolle Druck einer fremden Herrschaft, und die Vernichtung alles Wohlstandes und aller Freiheit uns bevorsteht, wenn nicht alle Deutsche und also auch wir, mit aller Kraft und That »entgegenwirken.

Schon habe ich, in dem herrlichen Glauben, daß auch meines Volkes freier Wille nicht des Gesetzes Zwang bedarf, die dienstfähige Mannschaft aufgefordert, zur Vertheidigung des Vaterlandes freiwillig zusammen zu zu treten; aber auch noch auf mehrere Art, als mit dem schützenden und streitbaren Arm, kann der Mecklenburger von jedem Alter, Geschlecht und Stande jetzt zum heiligen Zweck, zur Wiedererlangung dauernder Selbstständigkeit und festen Wohlstandes mitwirken, und hiezu fordere ich meine geliebten Unterthanen hierdurch auf.

Was freier Wille, angefeuert durch den dankbaren Aufblick zu dem großen Gott, der uns schon jetzt, über unsere Erwartung, dem großen Ziele näher gebracht hat; was wahre Liebe gegen Fürsten und Vaterland, welche den guten Mecklenburger bezeichnet und ehret, einem Jeden eingeben; was eines Jeden Kräfte vermögen, das gebe er seegenbringend zum allgemeinen Bedürfnisse.

Es sei bestimmt zu unserer Vertheidigung, zur Unterstützung derer, die jetzt ihren Arm und ihr Blut dem Vaterlande widmen, zur Anschaffung von Waffen und was sonst zur Ausrüstung des Kriegers gehört.

Auf dem platten Lande werde es von jeder Ortsobrigkeit eingesammelt, in den Sädten von einigen gutgesinnten Männern jedes Standes, welche sich am ersten Morgen nach der Bekanntwerdung Dieses auf dem Rathhause versammeln und dort mit freudiger Einigkeit unter sich verabreden, wie die Einsammlung an ihrem Orte am Leichtesten und Wirksamsten geschehen kann.

Alle so gesammelten Beiträge an baarem Gelde oder an Sachen von Geldes Werth sind an den unter der Direction des engern Ausschusses meiner getreuen Ritter- und Landschaft stehenden Landkasten nach Rostock einzusenden, welcher für richtige zweckmäßige Verwendung sorgen und mir demnächst Berichte abstatten wird.

Alles, was nutzbar ist, soll angenommen werden. Sollten darunter Pferde, Waffen und fürs Militär brauchbare Kleidungsstücke sein, so können solche unmittelbar an eine Behörde abgeliefert werden, welche nächstens öffentlich bekannt gemacht werden wird.

Diese Beiträge, welche, wie ich zu hoffen wage, die Ausschreibung einer besondern Steuer überflüssig machen werden, sollen mit namentlicher Anzeige der Geber öffentlich bekannt gemacht werden. Lasset uns nicht vergessen, daß auch wir durch möglichste Anstrengung Gottes Seegen, und unser Glück verdienen müssen.

Gegeben auf Unserer Vestung Schwerin, den 26sten März 18l3.

Friedrich Franz.

A. G. v. Brandenstein

Quelle:
Francke, H.: Mecklenburgs Noth und Kampf vor und in dem Befreiungskriege, 1835