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AKO Friedrich Wilhelm III. zur Verleihung des Eisernen Kreuzes für Truppenfahnen

vom 03.06.1814.

An den Staats- und Kriegs-Minister v. Boyen.

Ich habe nach den ersten Schlachten des jetzt glorreich beendigten Krieges denjenigen neuen Infanterie-Regimentern, welche sich mit vorzüglicher Auszeichnung geschlagen haben werden, nach Beendigung des Feldzuges die Verleihung von Fahnen verheißen. Der Heldenmuth, den die ganze Armee bewährt hat, macht es Mir zur freudigen Pflicht, dies Versprechen jetzt gegen alle Regimenter zu lösen, welche in Feldschlachten und bei Belagerungen gefochten haben. Ich habe daher beschlossen :

  1. Alle Infanterie-Regimenter der stehenden Armee und der Landwehr, mit Ausnahme derer, welche entweder nicht vor dem Feinde gewesen sind oder nur bei Blokaden oder ohne Antheil an entscheidenden Gefechten den Krieg mitgemacht haben, erhalten Fahnen, sofern sie noch keine besitzen. Ebenso auch das 1. Schlesische Infanterie-Regiment, welches an einem unglücklichen Tage, wo es mit Ruhm gefochten, seine Fahne verlor.

  2. Alle alten Fahnen und Standarten, welche den Krieg hindurch geführt worden, erhalten ein eisernes Kreuz in der Fahnenspitze.

  3. Alle sowohl alte als neue Fahnen sollen statt des bisher gewöhnlichen Fahnenbandes dasjenige erhalten, woran die für diesen Krieg gestiftete Denkmünze getragen wird.

  4. Den Offizieren der Landwehr, welche in Feldschlachten oder bei Belagerungen thätig gefochten haben, sollen jetzt die ihnen verheißenen Armee-Patente ausgefertigt werden.

Ich beauftrage Sie, diese Verordnung der Armee bekannt zu machen und in Ausführung bringen zu lassen, und behalte Mir vor, noch näher zu bestimmen, in welcher Art das eiserne Kreuz in der Fahnenspitze angebracht werden soll.

Paris, den 3. Juni 1814.

Friedrich Wilhelm

Quelle:
Schneider, Louis: Das Eiserne Kreuz, Berlin 1872