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Carl Eugen von Württemberg an Christoph Dionysius von Seeger über Pressezensur

vom 21.12.1790.

Mein lieber Obrister und Intendant von Seeger,

Da die Schreibart und der ganze Ton, dessen sich die Verfasser der hiesigen politischen Zeitungsblätter beinahe ohne Ausnahme, besonders aber der Verfasser der Vaterländischen Chronik in Ansehung der Begebenheiten der französischen Revolution und zum Teil in Ansehung der Niederländischen und Lüttichischen Unruhen, seit geraumer Zeit bedienen, einer aufmerksamen Beobachtung nicht entgehen und mit der Zeit auch von sehr nachhaltigen Folgen sein können, so erteile ich demselben gnädigst die Ordré,

  1. dem bei der Herzogl. Hohen Karlsschule als Doctor legens angestellten Doctor Cotta, als Redakteur der Teutschen Staatsliteratur, die allgemeine Weisung zu geben, alle nötige Vorsicht bei denen angeführten politischen Gegenständen sowohl, als auh was die reichsständische Hoheitsrechts betrifft , in Zukunft zu beobachten und sich keine rasche, eingestreute Urteile und Entscheidungen bei seinen Rezensionen hinfüro mehr zu erlauben; denen sämtlichen Verfasser der hiesigen politischen Zeitungsblätter aber
  2. gemessenst aufzugeben, nur allein die faktischen Umstände der französischen Revolution und der damit verbundenen Begebenheiten in ihre Blätter aufzuenehmen, sich aber dabei alles eigenen als aus fremden Zungen entlehnten Urteils gänzlich zu enthalten.

Ich bin, mein lieber Obrister u Intendant, dessen wohlaffektionierter Carl Herzog von Württemberg 

 

Quelle:
Cotta, Anhang zur Teutschen Staatsliteratur. Beschwerden über dieselbe und Gegenerklärung des Verfassers, 14.12.1791