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Kriminalgericht des Roer-Departements in Köln 1798-1803

Die Stadt Köln stand seit dem 06.10.1794 unter französischen Herrschaft und durch die Verträge von Basel und Rastatt wurde das linksrheinische Gebiet des Heiligen Römischen Reiches an Frankreich abgetreten.

So erhielt die nun französische Stadt Köln auch ein Kriminalgericht für das Roer-Departement in den Räumlichkeiten der ehemaligen Domdechanei eingerichtet. für die Kölner bedeutete dies nun, dass alle Kriminalprozesse für das Roer-Departement in Köln verhandelt werden. Das Gericht verhängte auch die Todesstrafe. Auf Grund der französischen Bestimmungen musste die Todesstrafe auf einem öffentlichen Platz in der Nähe des Gerichts durch geführt werden. Hierzu erhielt Köln, wie Koblenz und Trier, in Oktober 1798 eine Guillotine und auch einen neuen Scharfrichter.
Der neue Scharfrichter Johann Hamel stammte aus Manstrich und wer 46 Jahre alt. Sein Vater arbeitete in Maastricht auch als Scharfrichter. Als das Kriminalgericht von Köln nach Aachen verlegt wurde ging Hamel auch nach Aachen.

Erstmals kam die Guillotine wenige Monate nach der Auslieferung auf den Domplatz zum Einsatz. Am 03.05.1799 wurde Jacob Bettinger aus Bullay an der Mosel unter der Guillotine hingerichtet.

Die Aufgabe des Henkers bestand darin, den Mechanismus der Köpfungsmaschine auszulösen. Hierzu musste die Krampe gelöst werden, die das Fallbeil festhielt. Jedoch kam es immer wieder zu Problemen bei der Auslösung des Mechanismus und der Scharfrichter musste mit seinen Gehilfen zum Messer greifen und händisch nachhelfen.

Eine solche Panne  passierte als Hamel drei Mitglieder der Mersischen Bande hinrichten wollte. So bewegte ein Delinquent seinen Kopf so unglücklich, dass das Beil das Haupt nicht vollständig vom Körper trennte. Der Beobachter schrieb nur wenige Wochen später über die Hinrichtig  Wilhelm Wirzs, dass der Scharfrichter die äußeren Fleichteile des Halses mit dem Messer durchtrennen musste.

Zu jener Zeit stellten die großen rheinischen Räuberbanden eine große Gefahr für die öffentliche Sicherheit der. Sie verbreiteten Angst und Schrecken unter der Bevölkerung. So wurde in ehemaligen Augustinerkloster ein Spezialgericht eingerichtet, das für seine harten Strafen bekannt war. Es bestand aus drei Richtern und drei Militärangehörigen. Für die Laienrichter war die Befähigung zum Richteramt ebenfalls eine erforderliche Voraussetzung.

In die Zuständigkeit dieses Gerichtes fiel auch der Fall des Räuberhauptmanns Mathias Weber, der wohl heute noch eher als Der Fetzer bekannt ist. Das erste Urteil fällte das Spezialgericht noch einen Überfall der Bande im Oktober 1801 bei Volkshoven auf ein Wirtshaus, wo sie die Bewohner ausgeraubt und misshandelt hatten. Die Täter wurden in einem Kölner Bordell verhaftet und der Fall vor den Spezialgericht verhandelt. Johann Hubert Schiefer, einer der drei angeklagten Täter, stellte sich als verrückt dar. Und als am 21.03.1802 das Urteil verkündet wurde, wurde Schiefer tatsächlich freigesprochen. Michael Schiefer und Wilhelm Knips, die beiden Mitangeklagten, wurden jedoch zum Tode verurteilt. Zwei Tage später fielen ihre Köpfe auf dem Domplatz innerhalb von 2 Minuten. Zuvor hatten beide zum Tode verurteilten Räuber noch umfassende Geständnisse zu den Verbrechen der Fetzer-Bande zu Protokoll gegeben. Am 19.02.1803 konnte schließlich auch der Fetzer an Dormhof seiner gerechten Strafe zugeführt werden. Zuvor ist ihm mehrmals die Flucht aus Kölner Gefängnissen gelungen. Das Urteil wurde an 17.02.1803 durch das Spezialgericht gesprochen. Ihn wurden 302 Raubüberfälle sowie mehrere Morde - auch den an seiner Ehefrau - zur Last gelegt.

Vor seinen Tode interessierte es sich noch für die Guillotine. so ließ er sich Zeichnungen der Tötungsmaschine in die Zelle bringen und vor der Hinrichtung bestand er auch darauf, dass Fallmesser zu sehen. Normalerweise war das große Messer für die Delinquenten nicht zusehen. An seinem Leichnam bekundeten zahlreiche Institutionen. So ging der Körper an die Kölner Anatomie und der Kopf wurde an der Wiener Arzt Franz Josef Gall versandt, der diesen im Rahmen seiner Schädellehre Untersuchen wollte. Jedoch wurde der Kopf des Fetzers entwendet.

Es war die letzte Hinrichtung bevor das Kriminalgericht von Köln nach Aachen verlegt wurde.

Quellen:

  • Priebe, Ilona: Diebe, Schurken, Mörderbanden. Fälle und ihre Schauplätze in Köln., J.P. Bachelor, Köln 2003
  • Priebe, Ilona: Mörder, Hören, Herzensbrecher. Spektakuläre Verbrechen und ihre Schauplätze in Köln., Mitteldeutscher Verlag, Halle 2012