Skip to main contentSkip to page footer

Dekret über die Abschaffung des Adels

vom 19.06.1790.

Art. 1
Der erbliche Adel ist für immer abgeschafft, folglich dürfen die Titel Prinz, Herzog, Graf, Marquis, Viconte, Vizedom, Baron, Ritter, Messire, Junker (écuyer), Edler und alle anderen ähnlichen Titel von niemand, wer es auch sei, angenommen noch an jemand verliehen werden.

Art. 2
Kein französischer Bürger darf einen anderen als seinen wirklichen Familiennamen führen; keiner soll weiterhin Livree tragen oder tragen lassen, noch auch ein Wappen besitzen. Weihrauch soll in den Kirchen nur noch u Ehre des göttlichen Wesens verbrannt werden, sonst soll er niemanden, wer es auch sei, geopfert werden.

Art. 3
Die Titel Monseigneur und Messeigneurs dürfen ebenso wenig wie die Titel Exzellenz, Hoheit, Eminenz, Euer Gnaden für irgendeine Körperschaft oder Einzelperson gebraucht werden, ohne das sich jedoch für irgendeinen Bürger hieraus das Recht ableitet, sich unter Berufung auf dieses Dekret an den Grabmälern in den Kirchen oder an Urkunden, Rechtstiteln und anderen familiengeschichtlich oder eigentumsrechtlich wichtigen Schriftstücken oder an zur Zierde öffentlicher oder privater Plätze aufgestellten Kunstwerke zu vergreifen, und ohne dass die Bestimmungen hinsichtlich der Livreen und der an den Equipagen angebrachten Wappenemblemen von irgend jemand vor dem 14. Juli, soweit es die Bürger von Paris, bzw. vor Ablauf von drei Monaten, soweit es die Bewohner der Provinz angeht, durchgeführt oder ihre Durchführung gefordert werden dürfen.

Art. 4
Nicht betroffen von den Bestimmungen des vorliegenden Dekrets sind alle Ausländer; sie können in Frankreich weiterhin ihre Livree tragen und ihr Wappen führen.