Skip to main contentSkip to page footer

Johann Philipp Palm

* 18.12.1766 in Schorndorf
† 26.08.1806 in Braunau am Inn

Der spätere Buchhändler Johann Philipp Palm wurde am 18.11.1766 im württembergischen Schorndorf als Sohn eines Apothekers geboren. Nach dem Besuch der Volksschule erlernte er bei seinem Onkel, dem Buchhändler Johann Jakob Palm in Erlangen den Buchhandel. Auf einer Reise nach Leipzig zur Ostermesse lernte er den Buchhändler Stein aus Nürnberg kennen und dieser bot ihm eine Stelle als Gehilfe in seinem Geschäfte an. Palm heiratete die Tochter Anna Catharina Barbara Stein und wurde Besitzer der Stein’schen Buchhandlung in Nürnberg.

Im Jahre 1806 erschien im Verlag dieser Buchhandlung eine kleine Broschüre ohne Angabe des Verfassers mit dem Titel »Deutschland in seiner tiefen Erniedrigung«. Die 144 S. umfassende Schrift beleuchtete mit politischem Sachverstand und verurteilte das Verhalten der französischen Truppen in Bayern. Ein Exemplar versandte Palm an die Stage´sche Buchhandlung nach Augsburg.

Diese verkaufte es an einen Geistlichen, der französische Offiziere im Quartier hatte. Auf Grund ihrer Deutschkenntnisse konnten sie den Inhalt der Broschüre verstehen und waren wenig begeistert. Sie meldeten dies ihren Vorgesetzten. Es konnte ganz schnell ermittelt werden, dass diese Broschüre durch Palm vertrieben wurde. Am 28.07.1806 wurde bei Palm in Nürnberg eine Hausdurchsuchung vorgenommen, die jedoch ergebnislos verlief. Sein Geselle Pech hatte die Exemplare bei Seite geschafft. Palm weilte zu dieser Zeit zur Messe in München.

Als er erfuhr, das der Buchhändler Jenisch von der Stage´schen Buchhandlung wegen er Verbreitung der Broschüre verhaftet wurde, floh er zu seinem Onkel nach Erlangen. Erlangen befand sich zu dieser Zeit noch unter preußischer Herrschaft. Er kehrte nach einigen Tagen in die Freie Reichsstadt Nürnberg zurück, obwohl ihn seine Freunde warnten, ließ sich jedoch nicht öffentlich sehen. Dies verhinderte jedoch nicht seine Verhaftung.

Als er am 19.08.1806 verhaftet wurde, gab er an, diese Schrift von unbekannter Hand zur Verbreitung erhalten zu haben. Daraufhin wurde im befohlen, sein Haus nicht mehr zu verlassen. Nach einer Nacht im Rathaus wurde Johann Philipp Palm zusammen mit seinem Anwalt Dr. Holzschuher in einem Wagen zu Marschall Bernadotte nach Ansbach gesandt. Hier brachte man ihn in ein Gefängnis und erklärte, dass seine Verhaftung durch einen direkten Befehl aus Paris veranlasst wurde. Von Ansbach wurde er in die ehemalige österreichische Festung Braunau am Inn gebracht.

Derweil versuchte seine Frau durch ein Bittschreiben an den französischen Gesandten in München Minister Otto eine Freilassung ihres Mannes zu erreichen. Dieses Schreiben blieb unbeantwortet.

Am 22.08.1806 traf der gefangene Buchhändler Palm in Braunau am Inn ein. Nach zwei Verhören fand am 25.08.1806 der Prozess gegen ihn und andere statt. Palm wurde - auf direkten Befehl Kaiser Napoléon I. - zum Tode verurteilt.

Auch das Bitten der angesehensten Frauen Braunaus beim Festungskommandanten St. Hilaire konnten das Urteil nicht abwenden. Dieser gab den Frauen zur Antwort, dass er den gegebenen Befehl nicht abändern könne.

Das Urteil wurde dem völlig überraschten Palm drei Stunden vor der Hinrichtung bekanntgegeben. Für ihm, der mit seiner Freilassung gerechnet hatte, kam das Urteil völlig überraschend. Gegen 13:30 setzte sich der Zug mit dem Verurteilten in Bewegung. Auf dem Leiterwagen begleiteteten die Geistlichen Thomas Pöschl und Michael Kropp den Verurteilten während an der Spitze des Wagens ein Militärmusikchor marschierte und eine Schwadron mit Gewähr und blanken Säbel bewaffnet dem Wagen folgte. Sechs Grenadiere schritten neben den Wagen. Nachdem man die Richtstätte erreicht hatte, wurde Palm aufgefordert sich auf den Boden zu knien und man befahl das Feuer. Sechs Soldaten feuerten aus etwa 10 bis 12 Schritten auf den wehrlosen Mann der ächzend zu Boden sank. Nun feuerten drei nahestehende Soldaten nochmals auf den tödlich Getroffenen. Nachdem Pöschl sich über den Toten beugte und feststellte, dass er immer noch atmete gab man ihm zwei weitere gezielte Schüsse in den Kopf.

Der Leichnam wurde, entgegen des durch die Franzosen gegebenen Befehls auf dem katholischen Friedhof beigesetzt und nicht auf dem Richtplatz wie der Körper eines Missetäter vergraben.

Palm verheimlichte bis zum Schluss den ihm bekannten Autor. Zunächst wurde diese Schrift dem Graf Julius von Soden genannt worden, der dies doch vehement verneinte. Inzwischen ist sicher, das Julius Conrad von Yelin ehemaliger Kammerassesor in Ansbach, diese Schrift verfasste. Er war zu diesem Zeitpunkt Geschäftsführer der Passauer Niederlassung der Palmschen Buchhandlung.