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Friedrich Ludwig Karl Fink von Finkenstein

* 18.02.1745 in Stockholm
† 18.04.1818 in Madlitz/Kreis Lebau

Geboren wurde Friedrich Ludwig Karl Finck von Finckenstein am 18.02.1748 in der schwedischen Hauptstadt Stockholm. Sein Vater Karl Wilhelm Finck von Finckenstein(1714-1800), war in jener Zeit als preußischer Gesandter am schwedischen Hof angestellt.

Zwischen 1763 und 1766 studierte der junge Mann Jura an der Universität Halle/Saale. Er trat im Jahre 1769 als Kammergerichtsrat in preußische Dienste und wurde später zum zweiten Regierungspräsidenten in Stettin. Im Jahre 1777 wurde er als Regierungspräsident nach Küstrin geschickt.

Dort war bereits seit dem Jahre 1774 der Prozess des Müllers Arnold anhängig. Der König selbst kassierte nicht nur das Urteil des Justizkollegiums zu Küstrin sondern auch des Berliner Kammergerichts und entschied als oberster Gerichtsherr die Sache für den Müller. Zugleich enthob er den preußischen Großkanzler von Fürst und Kupferberg und den Regierungspräsidenten von Küstrin, Finck von Finckenstein, ihrer Ämter. Für den König, der schon seit Langen Misstrauen gegen die geltende Gerichtsordnung hatte, war es zugleich die Gelegenheit eine Reform des preußischen Rechtssystems auf den Wege zu bringen, die schließlich unter seinem Nachfolger Friedrich Wilhelm II. in der Schaffung des Allgemeinen Preußischen Landrechts von 1794 mündete.

Im Jahre 1787 wurde jedoch nochmals über den Prozess des Müllers Arnold verhandelt und dies sprach die handelnden Richter frei. Er nahm jedoch nach dieser Rehabilitierung kein Staatsamt mehr an.

Nun zog er sich ins Privatleben zurück und widmete sich von nun an literarischen Studien und der Bewirtschaftung seines Landgutes. Er legte in Madlitz einen Park im englischen Stil an. Auch zahlreiche Künstler wie Ludwig Tieck, der seit dem Jahre 1803 mit seiner Tochter Henriette liiert war, oder der Architekt Hans Christian Genelli, der am 03.12.1823 in Madlitz starb, waren seine Gäste.

Im Jahre 1811 war er an der Abfassung der »Lebuser Denkschrift« beteiligt, in der er zusammen mit Friedrich August Ludwig von der Marwitz gegen die Stein-Hardenbergischen Reformen im preußischen Staatswesen aussprach. Auf Befehl Hardenbergs wurden beide Verfasser verhaftet und in der Zitadelle zu Spandau inhaftiert. Erst das Eingreifen des jungen Kronprinzen Friedrich Wilhelm brachte nach fünf Wochen die Freiheit wieder.

Er veröffentlichte erstmals im Jahre 1789 unter dem Titel »Arethusa« metrische Übersetzungen der alten Bukoliker erschienen. Eine zweite Auflage erschien in den Jahren 1806/1810 in zwei Bänden.

Finck von Finckenstein war mit Albertine von Schönburg-Glauchau (1748-1810) verheiratet. Seine Frau war die Enkelin von Karl Friedrich Albrecht von Brandenburg-Schwedt (1705-1762), einem Enkel des Großen Kurfürsten.

Das Paar hatte elf Kinder, von denen zwei bereits im Kindesalter verstarben. Sein erst geborener Sohn Karl Friedrich Albrecht Finck von Finckenstein(1772-1811), Gesandter am Wiener Hofe, war zeitweise mit der Saloniare Rahel Varnhagen von Ense verlobt. 

Friedrich Ludwig Karl Finck von Finckenstein starb am 18.04.1818 im Alter von 73 Jahren auf seinem Familiengut Madlitz im Kreis Lebus.

Werke:

  • Arethusa oder die bukolis[c]hen Dichter des Alterthums. Erster Theil. Berlin 1789.
  • Arethusa oder die bukolischen Dichter des Alterthums. Erster Theil. Berlin 1806. (Zweite Auflage vom vorigen Titel)
  • Arethusa oder die bukolischen Dichter des Alterthums. Zweyter Theil. Berlin 1810.